Nifftel Gerade, Seynd etliche Gerade-Stücken die ein Wittwer seiner verstorbenen Frauen (so keine Töchter hinterläst) nechsten Anverwandten, worunter auch die Mutter der Verstorbenen gerechnet wird, von der nach dem Leipziger Statuto ihm anheim gefallenen Gerade aushändigen muß; z. E. die 2. besten Kleider der verstorbenen Frau, das nechste Bette nach dem besten, 2. Haupt-Küssen, 2. Pfühle mit dem Deck-Bette. Goldbeck d. Succes. Gerad. Sax.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1333–1334Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0