FeedPohlnischer Adel
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Pohlnischer Adel, Jst von grosser Anzahl, daß offt in einer Provintz 30 bis 40000 Edelleute gezehlet werden. Jhre Freyheit und Ansehen ist groß, massen ein ieder bey der Königlichen Wahl seine Stimme hat, auch sonst auf den Reichs-Tägen erscheinen, und bey allen Berathschlagungen sein Votum geben darf, wenn er auch nur 3 Acker Landes besässe. Sie können zu allen Ehren-Stellen der Republic gelangen, auch gar zur Königlichen Würde. Uiber ihre Unterthanen herrschen sie als über ihre Sclaven, und wenn sie einen derselben ermorden, redimiren sie die Strafe mit 50 Pohlnischen Gülden; dahingegen der König über ihre Ehre und Leben nicht erkennen kan, sondern die Sache muß vor der gantzen Reichs-Versammlung erörtert werden.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1797Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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