FeedBalletto
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Balletto, Jst das kleineste Theatralische Stück, und ein kurtzes, von Rechts wegen nur aus einer eintzigen Handlung bestehendes, zur blossen Lustbarkeit ersonnenes Schau-Spiel, darinnen fast mehr getantzet, als gesungen wird; wiewohl was die Handlungen anlanget, grosse Ausnahme und Freyheit stat findet. Sein Abzeichen ist die Freude und Wonne- und sonst keine Haupt-Leidenschaft, die nicht in lauter Lust bestehet. Der Componist muß in der Hyporchematischen Schreibart über die massen wohl gewiegt seyn, oder einen musicalischen Tantzmeister zum Gehülfen nehmen, wofern er nicht ausgelacht seyn will. Die Arien und der Recitativ eines solchen Ballets (hier wird aber mehr, als der sogenannte kleine Tantz verstanden) haben in Vergleichung mit andern ein grosses Abzeichen darinnen, daß sie nur galant und natürlich, nicht aber sehr kunstlich und ausgearbeitet seyn dürfen. Die Arietten finden ihren Platz häuffig; das Arioso aber gar nicht, weil es zu ernsthafft ist, welches kein Ballet leidet, sondern allezeit etwas freyes und munteres haben will. Kurtz, ein Ballet dieser Art erfodert lauter Leben, Geist und Galanterie. Demnach ist es kein Werck eines gelehrten Componisten oder theoretischen Meisters, sondern eines aufgeweckten Kopfes, welcher gar feine, natürliche und dabey durchdringende Verstands-Gaben besitzet, die Welt kennet und der Erfahrung seine meiste Geschicklichkeit zu dancken hat.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 111–112Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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