Bast, Von denen stehenden Eichen, Büchen, Erlen, Bircken, Linden und andern nutzbaren Bäumen Bast zu machen, ist in den Forst-Ordnungen verboten, sondern es soll solches nur von dem bereits angewiesenen und gefälleten Bau- und Brenn-Holtze geschehen.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 128Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0