FeedBau-Holtz
PflanzenreichRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Bau-Holtz, Dazu pflegt man fein gerade und hohe Stämme auszusuchen. Ein Förster hat dabey, nachdem er solches angewiesen und gehörig gezeichnet, Acht zu geben, daß man nicht anders und mehrers Holtz, als angewiesen worden, umhaue oder wegbringe, noch auch durch das Fällen und Abführen an dem jungen Wuchse Schaden verursache. So muß er auch nicht gestatten, daß die Bau-Stämme in denen Holtzungen beschlagen, oder gar die Zulage eines Gebäudes darinnen verfertiget werde, sondern sobald die Bäume ausgezelcht, sollen sowol die Stämme als der Abraum binnen 6 Wochen von Zeit der Fällung an, aus dem Walde heraus geschafft werden, wofern es nicht erhebliche Ursachen verhindern.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 133–134Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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