Grentz-Beziehung, Wird, wo nicht jährlich, doch alle drey Jahr des Früh-Jahrs vor oder nach der Oesterlichen Zeit vorgenommen, hiezu die Benachbarten und Angrentzenden zu einer gewissen Zeit auf die Grentze beschieden, mit denenselben die Grentzen begangen und bezogen, und in Augenschein genommen, auch vermittelst alter Leute guten Bericht und Aussage, in Gegenwart junger Leute, zu deren fernerer Nachricht, die Marcken, Mahl-Steine, Seulen, Gräben und Hauffen besichtiget, was daran unkenntlich oder verwachsen, wiederum renoviret und verbessert, und über solche Grentz-Beziehung, wenn und zu welcher Zeit solche geschehen, wer dabey gewesen, was iedesmahl dabey vorgegangen, und wie viel Ruthen, Schritte oder Ellen ein Mahl-Stein, Mahl-Baum, Seule oder Mahl-Hauffen von dem andern gestanden oder gelegen, eine glaubhaffte Grentz-Registratur verfertiget, auch zur sichern Nachricht und unverbrüchlicher Festhaltung von denen sämtlichen Nachbarn unterschrieben und besiegelt die Stadt Nürnberg, gleich wie sie wegen ihrer guten Ordnungen und schönen Verfassungen aller Orten berühmt ist, hat auch wegen der Marck-Steine diesen feinen und löblichen Gebrauch, daß ihre Unterthanen einem gesetzten Marck-Stein einen Pflock oder Pfählichen zugeben müssen. Zu demselben wird übers Jahr zur gewissen Zeit wieder einer geschlagen, und solches alle Jahr fortgetrieben, daß immerzu und neben denen schon stehenden neue kommen, deren keiner ausgezogen wird, sondern so lange stehet, bis er faulet und verweset. Welcher das unterlässet, wird bey dem Wald- und Forst-Amt, nach beschener Besichtigung der Mahl- und Grentz-Steine mit einer gewissen Geld-Strafe angesehen.