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ErdkundeRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Mecklenburg, Offener Flecken, nebst einem Amte, unweit Wißmar, von welchem das Land den Nahmen hat. Vor diesem soll es eine grosse Stadt von 2 Meilen in der Länge, und 5 im Umkreise gewesen seyn. Es war sonst ein Bischoffthum allda, welches aber nach Schwerin transferiret und im Westphälischen Frieden zugleich nebst dem Bißthum Ratzeburg weltlich gemacht, und den Hertzogen von Mecklenburg, zur Satisfaction für die an Schweden abgetretene Stadt Wißmar, unter dem Titel weltlicher Fürstenthümer erblich überlassen, auch die Collegia Canonicorum in beyden Stifftern aufgehoben worden. Von diesem Orte hat auch seinen Nahmen das

Hertzogthum Mecklenburg, welches aus 7 Provinzen bestehet, nemlich dem Hertzogthum Mecklenburg, den Fürstenthümern Wenden, Schwerin und Ratzeburg, der Grafschafft Schwerin und den Herrschafften Rostock und Stargard. Die Hertzoge von Mecklenburg, welche von den alten Königen der Wenden und Obotriten abstammen, und 1349 vom Kayser Carolo IV in des Heil-Römischen Reichs Fürsten-Stand und zu Hertzogen von Mecklenburg erhoben worden, theilen sich anietzo in die Schwerinische und Strelitzische Linie. Den gegenwärtigen Zustand dieses Landes findet man im Zeitungs-Lexico kurtz abgeschildert. Sonst führen die Hertzoge von Mecklenburg im Wappen einen schwartzen Büffels-Kopf, roth gecrönt, mit silbernen Hörnern und einen Ring durch die Nasen im güldenen Felde wegen Mecklenburg; einen güldenen Greiff im blauen Felde, wegen des Fürstenthums Wenden; einen getheilten Schild, welcher unten Silber, oben aber einen güldenen Greiff im blauen Felde hat, wegen des Fürstenthums Schwerin; ein silbern Crentz im rothen Felde wegen Ratzeburg; einen silbernen Arm in den Wolcken mit einem güldenen Ringe in der Hand, wegen der Grafschafft Schwerin; einen schwartzen zur Seite stehenden Büffels-Kopff in Gold wegen Rostock; und endlich ein roth und Gold-getheiltes Mittel-Schild wegen Stargard. Auf diesem Haupt-Schilde stehen 5 gecrönte Helme: der Mecklenburgische hat einen schwartzen rothgecrönten Büffels-Kopff mit silbernen Hörnern auf fünff spitzigen Pfälen, dahinter ein Pfauen-Schwantz zu sehen; der Wendische hat einen blauen und einen güldenen Flügel; der Stargardische trägt zwey roth und Gold getheilte Büffels-Hörner; der Schwerinische zeiget einen halben Greiff; und der Ratzeburgische ist mit sieben silbernen Fähnlein besteckt. Die Wappenhalter sind zur Rechten ein Büffel, und zur Lincken ein Greiff, die Helm-Decken aber sind zur Rechten blau, und zur Lincken roth.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1454–1455Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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