Wald Forst, Sylva, Forest, Heyde, ist ein offener weit umfangener mit Ober-Holtz bewachsener Boden, daraus die Nutzung an Wild, Holtz, Mastung u. a. m. zu geniessen; Herrschaftlicher Wald ist eine Refier Holtzes, welches nach Beschaffenheit ihrer Grösse, mit verschiedenen Förstern und Forstinechten zur Aufsicht bestellet, in gewisse Forst-Refiere eingetheilet, und zum Jagen mit allerhand Nothwendigkeit bezeichnet seyn muß. Es kan kein Besitzer seiner Wald ohne des Lehnsherrn Bewilligung ausreuten oder aböden, auch nicht, wenn andere die Holzung oder Trift-Gerechtigkeit darinnen haben. Wie sich ein sorgfältiger Hauswirth in seinen Wäldern alle Monate durch das gantze Jahr was nützliches zu thun schaffen könne, davon geschiehet im Oeconomischen Lexico hinlängliche Anzeige. s. Forst.