Zeug-Knechte, Sind Jagd-Bediente, welche dem Wagen-Meister zur Hülffe zugeordnet, auf dessen Befehl den Zeug zu stellen, anzustellen, anzuschlagen, anzubinden, abführen zu lassen, auszuschlagen, die Furckeln zu setzen, zu heben, zu richten und anzupflöcken, auch, so das Jagen ins gantze gebracht, und umher bestellet ist, auf zwey Posten oder Flügeln dasselbe Tag und Nacht mit ihren Stell-Leuten und Hebe-Gabeln zu begehen, und so etwan von grosser Hitze oder starckem Winde der Zeug einfällt, oder zu niedrig oder zu schlapp wird, solchen wieder anziehen, oder bey eingefallenem Regen die straffen Leinen in etwas nachlassen, damit der Zeug in Ordnung gestellet bleibe, nicht zerreisse, oder das Wild durchbreche und Schaden geschehe. Wie denn auch bey Bestellung der gangbaren Strassen benöthigten Orts ein Zeug-Knecht mit Stell-Leuten zu ordnen ist, die, was in währendem Jagen an Furckeln, Hefftel und Haacken zerbricht, gleich wieder machen, imgleichen trocknen, aufhängen, und alles, was nur am Jagd-Gezeuge zu bessern, eiligst zurechte machen mögen. Bey Stellung der Tücher zu einem Haupt-Jagen bindet der älteste oder erste Zeug-Knecht die Haupt-Leine zum ersten an; der zweyte lässet vornen anziehen und anbinden; der dritte stellet nach; der vierte lässet die Wind-Leinen anbinden; und der fünffte oder jüngste commandiret die Anpflöcker.