Heinrich V., röm.⸗deutscher Kaiser, 1106—25, der Sohn des vorigen, geb. 1081, wurde 1098, als sein älterer Bruder Konrad sich gegen den Vater empört hatte, zum deutschen König erwählt und auf des Papstes Paschalis II. Betrieb noch bei Lebzeiten des Vaters 1106 zu Mainz als König anerkannt. Schon im Dez. 1104 hatte er sich empört und durch Unterwerfung unter die Gebote des Papstes die streng kirchlich gesinnte Partei für sich gewonnen. Dadurch gekräftigt, war er im Stande, die gesunkene Königsmacht durch Züchtigung der meuterischen Großen im Innern und durch Bezwingung der Fürsten von Polen und Böhmen na außen 16 wieder zu Ansehen zu bringen. Obaleich Pascha stalla (1106) das Verbot der Investitur durch Laienhand wiederholte, erteilte doch H. dieselbe wie sein Vater, und erklärte dieses Recht nicht entbehren zu können, weil die Bischöfe die wichtigsten Rechte und Landschaften vom Reich zu Lehn hatten. Nach vergeblichen Verhandlungen zog er 1110 mit 30000 Mann nach Italien. Paschalis schloß nun einen Vertrag mit ihm, nach welchem die Bischöfe alle Re-Duntt und Reichslehne zurückgeben und dagegen die ahl frei sein, die Investitur fortfallen sollte, sodaß Staat und Kirche vollständig getrennt worden wären. Als aber der Vertrag vor der Krönung in der Peterskirche publiziert wurde, scheiterte er an dem Widerstand der Bischöfe, und da nun der Papst die Krönung verweigerte, nahm H. ihn samt den Kardinälen gefangen und erzwang nach zwei Monaten die Anerkennung des alten Investiturrechts der Krone und das Versprechen, ihn nie zu bannen. Darauf wurde er 9. April 1111 zum Kaiser gekrönt. Kaum aber war H. nach Deutschland zurück, als Paschalis auf einer röm. Synode den Vertrag als erzwungen widerrief und es auch zuließ, daß sein Legat, der Erzbischof Guido von Vienne, auf einer Synode in Burgund über den Kaiser den Bann aussprach, den jedoch dieser jetzt um so weniger achtete, als er gerade mit einem Kriege gegen seine Vasallen in Deutschland beschäftigt war. Denn die sächs. Fürsten hatten wegen der Willkür, mit welcher H. über Güter und Personen schaltete, zunächst wegen Einziehung der orlamünd. Erbschaft, einen Aufstand erregt, der, obwohl durch den Sieg seines Feldherrn, des Grafen Hoyer von Mansfeld, bei Warenstädt scheinbar beruhigt, von den rhein. und westfäl. ürsten erneuert wurde und in der Schlacht am Welfesholze an der Wipper .½ einen unglücklichen Ausgang für den Kaiser nahm. Die üble Lage, in welche er hierdurch geriet, benutzten die ihm feindlich gesinnten Erzbischöfe von Köln und Mainz, um den Bann nochmals über ihn auszusprechen. Dies und der 24. Juli 1115 erfolgte Tod der Markgräfin Mathilde, deren hinterlassene Länder und Güter er in Besitz zu nehmen eilte, bewogen ihn, die Verteidigung Deutschlands den treugebliebenen Fürsten Schwabens überlassend aufs neue 1116 nach Italien zu eilen, wo er, na Besitzergreifung der Mathildischen Erbschaft, Paschalis II. aus Rom vertrieb und nach dessen Tode Gregor VIII. zum Papst wählen ließ, dem jedoch die Priesterpartei in der Person Gelasius' II. einen Nebenbuhler entgegenstellte. Der letztere sprach aufs neue den Bann über den Kaiser aus und entfloh dann nach Frankreich. Nach Gelasius' Tode (1119 wurde der Erzbischof von Vienne unter dem Namen Calixtus II. zum Papst erwählt. Unterdes hatte der Bürgerkrieg in Deutschland mit wechselndem Glück fortgedauert und die Fürsten bedrohten den Kaiser mit Absetzung. H. eilte daher nach Deutschland, legte auf dem Reichstage zu Tribur die Zwistigkeiten mit den Fürsten durch Festsetzung eines Landfriedens und das Versprechen, jedem Beraubten sein Eigentum wieder zu erstatten, bei und erneuerte beides nach abermaligem zweijährigen Bürgerkriege auf dem Reichstage zu Würzburg (1121). Hier vereinigten sich die Fürsten mit ihm zur Herstellung des Friedens, und infolge davon mußte auch Calixtus, obgleich er H. auf einer Kirchenversammlung von 427Geistlichen zu Rheims Punet neue mit dem Bann belegt hatte, doch so weit nachgeben, daß in Deutschland die Wahl der Bischöfe in Gegenwart des Kaisers oder seiner Boten stattfinden, und die Weihe nicht erfolgen sollte, bevor der wel die Belehnung mit den Regalien erteilte, für welche die Bischöfe zu leisten hatten, was herkömmlich war. Von der Genehmigung und Verkündigung auf dem Wormser Reichstag heißt dieser Vertrag das Wormser Konkordat (1122). Im all-Diech ri waren danach die Rechte von Kirche und Reich richtig abgegrenzt und von Rechts wegen konnte auch seitdem, bis in den Anfang des 13. Jahrh., niemand Bischof werden, den der König nicht wollte. H. mußte noch mehrere Fehden auskämpfen, kämpfte indes mit wenig Glück gegen die unbotmäßigen Fürsten, starb zu Nimwegen 23. Mai 1125 und wurde zu Speier beigesetzt. Mit ihm erlosch das salische oder fränk. Kaisergeschlecht. Sein Nachfolger war Lothar der Sachse. Vgl. Gervais, «Geschichte Deutschlands unter der Regierung H.s V. und Lotharsv (2 Tle., Lpz. 1841— 42); W. von Giesebrecht, «Geschichte der deutschen Kaiserzeito (4. Aufl., Bd. 3, Tl. 2, Braunschw. 1877); Kolbe, «Erzbischof Adalbert I. von Mainz und H. V.» (Heidelb. 1875); Bernheim, «Zur Geschichte des Wormser Konkordatso (Gött. 1878).