FeedHeliäa hieß im alten Athen der große
Recht & StaatBrockhaus 1882

Heliäa hieß im alten Athen der große, zuerst durch Solon angeordnete Ausschuß von tausend Männern, der lalljährlich neu aus allen Bürgern, die das 30. Lebensjahr überschritten hatten, auszulosen) die volkstümliche Instanz bildete, an welche in allen schweren Kriminalfällen von dem Urteil der Archonten appelliert und vor welchem nach Ablauf jedes Amtsjahres Klage gegen Beamte wegen Üüberschreitung ihrer Amtsbefugnisse erhoben werden konnte. Mit der fortschreitenden Entwickelung der Demokratie in Athen wuchs die Macht und Bedeutung der H. 9 eahohte d Kleisthenes (gegen Ende des 6. Jahrh.) erhöhte die Zahl der Heliasten, bestimmte, daß von allen Sprüchen der Archonten über Verbrechen und Vergehen und auch in Civilsachen an die H. appelliert werden konnte, und gab der H. das Recht, alle Beschwerden gegen abtretende Beamte anzunehmen, die Rechenschaft der Beamten über ihre Amtsführung entgegenzunehmen, dieselben endlich ordnungsmäßig zu entlasten. Endlich in der Perikleischen Zeit erhielt das System der aus der H. besetzten Schwurgerichtshöfe seine Vollendung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 81Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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