Helleborin, C36 H.204, Glukosid, welches den narkotischen Bestandteil der seit 1882 nicht mehr offizinellen, grünen Nieswurzel, Radix Hellebori viridis, bildet, es findet sich darin neben einem andern Glukosid, dem Helleborein C.6H OI13. Das H. bildet weiße, in Wasser unlösliche, leicht in Alkohol und Chloroform, schwieriger in Ather lösliche Krystallnadeln, geruchlos und geschmacklos, in alkoholischer Lösung von scharfem und brennendem Geschmack. Von verdünnten Säuren wird es erst bei langem Kochen zersetzt, beim Erhitzen mit konzentrierter Chlorzinklösung wird es gespalten in Zucker und einen harzigen Körper Helleboresin C50Hs6s04. H. wirkt schon in geringen Mengen giftig durch Lähmung der Nervencentren.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 88Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei