FeedHerreubank
Recht & StaatBrockhaus 1882

Herreubank hieß zur Zeit der ständischen Landtagsverfassung die Abteilung, wo die Ritterschaft oder die Adeligen saßen, gegenüber der Geistlichkeit und den Vertretern der Städte. Auch wurde der Ausdruck auf die ritterschaftlichen Beisitzer der Hofgerichte angewendet und zwar im Gegensatz zu der gelehrten Bank, d. h. den Doktoren des Rechts, die nach der Aufnahme des röm. Rechts in Deutschland neben den Adeligen Beisitzer in den Hofgerich— ten wurden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 158Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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