Horst (Jul. Jos. Joachim Ludw., Freiherr von), österr. Generalmajor und Minister, geb. zu Hermannstadt in Siebenbürgen 12. April 1830, trat 1844 als Kadett in die österr. Armee und wurde 1846 Offizier. Nach dem Deutschen Kriege von 1866 legte H. in einer Denkschrift ausführlich die Notwendigkeit dar, die Wehrkraft Osterreichs durch Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und des preuß. Landwehrsystems mit den durch die besondern Verhältnisse des Kaiserstaats gebotenen Abänderungen zu erhöhen, und wurde im Herbst 1866 in die Organisationskommission nach Wien, später auch in den Marschallsrat berufen. Der im J. 1868 zum Reichskriegsminister ernannte Freiherr von Kuhn beauftragte H. mit der Ausarbeitung und später auch mit der parlamentarischen Vertretung der auf die Heeresorganisation bezüglichen Gesetzentwürfe. Nach dem Sturze des Ministeriums Graf Hohenwart wurde H. am 25. Nov. 1871 zum Obersten in der Landwehr befördert und mit der Leitung des Ministeriums für die Landesverteidigung der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder betraut; im März 1872 ν seine Ernennung zum Minister, 1873 zum Wirkl. Geheimrat, 1877 seine Erhebung in den Freiherrenstand und 1878 die Beförderung zum Generalmajor. Als 1879 Graf Taaffe die Leitung des Ministeriums übernahm, blieb H. Minister für die Landesverteidigung, zunächst mit der Aufgabe, die zehnjährige Verlängerung des Wehrgesetzes durchzusetzen, was ihm auch nach einem außerordentlich heftigen parlamentarischen Kampfe gelang. Am 25. Juni 1880 legte H. sein Amt nieder und verzichtete gleichzeitig auf sein Mandat im Reichsrate, dem er seit 1873 angehört hatte. Seitdem lebt H. zu Graz in Steiermark.