FeedHudsonsbai⸗ und der Nordwest-Kompagnie
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Hudsonsbai⸗ und der Nordwest-Kompagnie, sodaß die engl. Regierung zuletzt vermittelnd einschritt und 1821 beide Gesellschaften vereinigt wurden. Diese vereinigte Gesellschaft erhielt durch brit. Parlamentsakte eine auf 17 Jahre gültige Bestätigung ihres Handelsmonopols in allen von ihr besetzten Ländern. Nach Ablauf dieser Bestätigung wurde die Gesellschaft abermals durch Parlamentsakte vom 30. Mai 1838 auf 21 Jahre erneuert, dabei aber ausdrücklicher, als vorher geschehen, das Monopol der Gesellschaft bloß auf den Handel mit den Indianern beschränkt. Die Angelegenheiten der Kompagnie führten ihre Direktoren in London. Wiewohl sich die Pelztiere allmählich verminderten, manche Bezirke sich ganz erschöpften, war doch die Kompagnie immer noch eine mächtige und reiche Körperschaft. Das Privilegium der Kompagnie lief 30. Mai 1859 ab, und nach langen Verhandlungen ging 1863 die alte Huds onsbai-Kompagnie an einen Verein von Kapitalisten (nternational Financial Compagny) über, welcher den bisherigen Eigentümern die Originglaktien abkaufte und außerdem neue Aktien zur Höhe des frühern Kapitals kréierte. Dieser Verein übertrug durch Vertrag vom 9. März 1869 alle seine Regierungs⸗ und Eigentumsrechte in Nordamerika an die Dominion of Canada gegen Zahlung von 300000 Pfd. St.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 429Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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