FeedAntirenters
Recht & StaatBrockhaus 1882

Antirenters wurden diejenigen Ansiedler im Staate Neuyork genannt, welche die trotz der Gesetze von 1779 und 1785 in den Hudsonstromländern noch vorhandenen Überreste des von der niederländ.⸗westind. Compagnie eingeführten Lehnswesens bekämpften, seit 1838 sich in Vereinen (Anti-rent-associations) organisierten und viele Gewaltthaten gegen die Rentner verübten. Nur den energischsten Maßregeln der Staatsbehörden elang es, den offenen Aufruhr zu unterdrücken. Doch bildeten sich darauf diese Vereine zu einer polit. Partei aus, die lange Zeit hindurch bei den Wahlen von Staatsbeamten den Ausschlag gab und deren Thätigkeit es gelang, die mei ten Härten, welche von dem frühern Lehnsverhältnisse noch übriggeblieben waren, wesentlich zu mildern. Seit 1847 verschwand die Agitation mehr und mehr, wenn auch die Landlords sich nur mit Widerwillen der Entscheidung der Gerichtshöfe fügten. Nur im Juli 1869 Gount das rücksichtslose Auftreten der erstern im County Rensselaer aufs neue zu Feindseligkeiten zwischen ihnen und den Pächtern.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 728Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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