Hufeland (Gottlieb), Rechtsgelehrter, geb. zu Danzig 19. Okt. 1760, besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und studierte seit 1780 zu Leipzig und seit 1783 in Göttingen. In Jena, wo er sich habilitierte, wurde er 1788 außerord. und 1793 ord. Professor. Seine Vorlesungen über Naturrecht, Rechtsgeschichte, deutsches Recht fanden außerordentlichen Beifall; sein Versuch über den Grundsatz des Naturrechts »(Lpz. 1785) wurde von Kant sehr ausgezeichnet. Im J. 1803 ging H. als Professor nach Würzburg und folgte später einem Rufe nach Landshut. Im J. 1808 kehrte er als Präsident und erster Bürgermeister nach Danzig zurück, ging aber 1812 wieder nach Landshut. Im J. 1816 folgte er einem Rufe als Professor der Rechte nach Halle, wo er schon 18. Febr. 1817 starb. Seine wichtigsten Schriften sind; 4Lehrbuch des Naturrechtsv (Jena 1790; 2. Aufl. 1795), Institutionen des gesamten positiven Rechtsv (Jena 1798; 2. Aufl. 1803), «Abriß der Wissenschaftskunde und Methodologie der Rechtsgelehrsamkeitshicht 1797), das unvollendete «Lehrbuch der Geschichte der Encyklopädie aller in Deutschland geltenden positiven Rechter (Abteil. 1, Jena 1796), „Lehrbuch des in den deutschen Ländern geltenden gemeinen und subsidiarischen Rechtsv (2 Bde. Gieß. 1806—14), cliber den eigentümlichen Geist des röm. Rechtsv (2 Bde., Gieß. 1815—17)., „Cinleitung in die Wissenschaft des deutschen Privatrechts (Jena 1796), Die Lehre vom Gelde und Geldumlaufer (Jena 1798; neue Aufl., Gieß. 1820), „Handbuch der Staatswirtschaftskunst » (2 Bde., Gieß. 1807—13; 2. Aufl. 1820). Mit Ersch hatte er sich zur Herausgabe der Allgemeinen Encyklopädieverbunden; an seine Stelle trat dann Gruber.