Hus (Johs.), s. Huß. ů Husaren r Kont huszär, von husz, d. i. zwanig, weil unter König Matthias I. von je 20 Häusern ein Reiter zum Heere gestellt werden mußte) sind eine leichte, nach ungar. Vorbilde gekleidete, mit Säbel, Pistole, Karabiner bewaffnete Kavallerie, welche besonders zu den Leistungen des Kleinen Kriegs, zum Sicherheits⸗ und Kundschaftsdienst, zur Beunruhigung des Feindes, zu Handstreichen aller Art u. s. w. verwendet wird, aber auch zur geschlossenen Attacke vollständig geeignet und selbst schwerer Kavallerie durch größere Beweglichkeit gewachsen ist. Der Name kommt zuerst in Ungarn unter Matthias Corvinus Ende des 15. Jahrh. vor. Ihre Kleidung war die ungar. Nationaltracht (Dolman) und oft sehr kostbar. Sie leisteten in den österr. Heeren des 16. und 17. Jahrh. tre liche Dienste, daher in Frankreich 1692 nach ihrem Muster ein Husarenregiment errichtet wurde, 1721 ein Husarenkorps in Preußen, 1723 ein zweites; auch in Rußland wurden die H. 1723 eingeführt. Friedrich II. vermehrte die 9 Eskadrons H., welche sein Vater errichtet hatte, allmählich auf 10 Regimenter von 10 Eskadrons, und die preußischen H., für deren Ausbildung besonders Seydlitz und Zieten sorgten, erwarben sich bald einen hohen Ruhm. Auch in kleinern Armeen wurden Husarenregimenter organisiert, von denen aber manche später in Dragoner oder Chevaulegers verwandelt wurden. Die deutsche Armee zählt 20 Husarenregimenter, und zwar 17 preußische (1 Gardehusarenregiment und die Regimenter Nr. 1— 16), 2 königl. sächsische (Nr. 18 und 19) und 1 braunschweigisches (Nr. 17). Die ungarischen H. gelten noch immer als Muster einer guten leichten Kavallerie. Busch (Husi), Stadt in Rumänien, Kreis lciu, unweit der russ. Grenze und dem Pruth-Ausse, hat 20000 E., ist Sitz einer Präfektur, eines Landgerichts und eines der drei moldauischen Bistümer, hat ein Priesterseminar und mehrere Elementarschulen. Der früher ziemlich lebhafte Handels-Pahuit mit Rußland hat sich jetzt nach der Eisenbahnlinie Jassy-Ungeni-Kischinew-Odessa gewendet. Huschke (Georg Philipp Eduard), verdienter Forscher auf dem Gebiete des röm. Rechts, geb. zu Münden 26. Juni 1801, besuchte die Gymnasien zu Gotha und Ilefeld und studierte von 1817 an in Göttingen, dann in Berlin, trat 1821 in Göttingen als Privatdocent im Fache des röm. Rechts und der röm. Rechtsgeschichte auf und folgte 1824 dem Rufe als ord. Professor der Rechte nach Rostock. Nachdem er eine Reise nach Paris gemacht hatte, wurde er 1827 an die Universität zu Breslau berufen. Im J. 1836 wurde er Senior und Ordinarius des Spruchkollegiums, später erhielt er den Titel eines Geh. Justizrats. Eine 1835 infolge der damaligen kirchlichen Streitigkeiten (Vorfälle in Hönigern) gegen ihn eingeleitete Kriminaluntersuchung endete mit völliger Freisprechung von der in erster Instanz über ihn verhängten ian. Festungsstrafe. Im J. 1841 wurde er Direktor des Oberkirchenkollegiums der evang.⸗luth. Kirche in Preußen. 30 seinen rechtshistor. Studien und Forschungen verfolgt H. vorzugsweise die histor.⸗philol. Richtung. Von seinen Arbeiten sind hervorzuheben: die mit Exkursen versehene Ausgabe von Ciceros neuentdeckter Oratio pro Tullio o in J. G. Huschkes Analecta literariap (Lpz. 1826), Incerti auctoris magistratuum P. R. expositiones ineditaes (Bresl. 1829), 4Studien des röm. Rechts » (Bd. 1, Bresl. 1830), „Die Verfassung des Königs Servius Tulliusv (Heidelb. 1838), die Ausgabe von des Flavius Syntrophus Instrumentum donationis v (Bresl. 1838), «über den zur Zeit der Geburt Jesu gehaltenen Census » (Bresl. 1840), aliber das Recht des Nexum und das alte röm. Schuldrechto (Lpz. 1846), über den Census und die Steuerverfassung der frühern röm. Kaiserzeit» (Bresl. 1847). Diesen schlossen sich später an: Gajus. Beiträge zur Kritik und zum Verständnis seiner Institutionen » (Lpz. 1855) und Jurisprudentiae antejustinianae quae supersunty (Lpz. 1861; 4. Ausg. 1879), Justiniani institutionum libri IV (Lpz. 1868), sowie Die oskischen und sabellischen Sprachdenkmäler» (Elberf. 1856), (Die Iguvischen Tafeln nebst den kleinern umbrischen Inschriften»(Lpz. 1859), „Zu den altitalischen Dialekten» (Lpz. 1872) und „Die neue oskische Bleitafels (Lpz. 1880). Ferner erschienen: „(Das alte röm. Jahr und seine Tagen (Bresl. 1869), 4« Die Multa und das Sacramentumv (Lpz. 1874), Das Recht der Publicianischen Klagev (Stuttg. 1874), &Zur Pandektenkritiko (Lpz. 1875), „Die jüngst aufgefundenen Bruchstücke aus Schriften röm. Juristen » (Lpz. 1880), Die Lehre des röm. Rechts vom Darlehnv Hers 1882). Außerdem veröffentlichte 5. mehrere theol. und kirchenpolit., im altluth. Sinne gehaltene Schriften. Husein, der zweite Sohn des vierten Kalifen Ali, des Schwiegersohnes Mohammeds. H.8 älterer Bruder Hasan hatte nach der Ermordung seines Vaters Ali nach einer nur einige Monate dauernden Scheinregierung das Anrecht auf das Kalifat an Muawija gegen eine Leibrente abgetreten und sich nach Medina zurückgezogen, wo er 669 wahrscheinlich auf Anstiften Muäwijas vergiftet wurde. Der jüngere Sohn Alis, H., versuchte von Mekka aus seinen Ansprüchen mit den Waffen Geltung zu verschaffen und traf in der Ebene von Kerbela auf die ihn unter Amrs Befehl entgegengesandten Truppen. Hier fiel H. 10. Okt. 680. Auf dem Platze, wo er starb, wurde eine herrliche Moschee errichtet, als Wallfahrtsort bekannt unter dem Namen Meschhed Husain.