Impfung oder Inokulation nennt man die zufällige oder beabsichtigte übertragung eines Krankheits-oder Ansteckungsstoffs durch eine kleine Verletzung leinen Schnitt, Stich, eine Excoriation) der äußern Haut oder einer Schleimhaut auf ein gesundes Individuum. Man bedient sich der J. in verschiedener Absicht: entweder aus rein wissenschaftlichen Interessen, um experimentell den Nachweis zu führen, ob und durch welche Substanzen (Speichel, Blut, Schleim, Eiter u. dgl.) eine Krankheit auf ein anderes Individuum übertragen werden kann, oder zu diagnostischen Zwecken, um Gewißheit darüber zu erhalten, ob ein krankhafter Prozeß, z. B. ein Geschwür, durch Aufnahme eines kontagiösen Stoffs (z. B. Syphilis) entstand oder nicht; im ausgedehntesten Maße aber als eines prophylaktischen Mittels gegen die Blattern, insofern man durch die künstliche übertragung des Ansteckungsstoffs der Kuhpocke auf den Menschen die Empfänglichkeit des menschlichen Organismus für das Kontagium der Menschenpocken beträchtlich zu verringern und damit einen wirksamen Schutz gegen die Ansteckung dieser Seuche zu gewähren vermag. Inwieweit die neuerdings empfohlene J. mit Wut⸗ und Milzbrandgift die Bezeichnung einer wirksamen Schutzmaßregel gegen die Hundswut und den Milzbrand verdient, muß erst noch die Zukunft lehren. (Vgl. Hundswut und Milzbrand.) Schon sehr früh machte man die Beobachtung, daß die Pocken (s. d.) zur Zeit epidemischen Auftretens besonders gefährlich, in spontan auftretenden Fällen, sowie bei der übertragung des Blatterngiftes durch kleine Hautverletzungen dagegen ungleich milder und gutartiger verliefen, weshalb die künstliche Einimpfung der Menschenblattern oder Variolation schon im frühen Altertum vielfach geübt wurde. Schon bei den Indern wird ihrer in dem »Attharva-Vedar erwähnt; bei den Chinesen wurde das sog. «Pockensäeno schon sehr mit Blan derart geübt, daß den Kindern entweder mit Blatterneiter imprägnierte Hemden angezogen oder verkleinerte Pockenschorfe in die Nase gesteckt wurden. Ahnliches ist von den Cirkassiern, Arabern und einigen andern afrik. Völkerschaften bekannt. In die Kulturstaaten Europas wurde die natürliche Blatternimpfung durch Lady Montague, die Gemahlin des engl. Gesandten in Konstantinopel, 1718 eingeführt und fand hier rasch durch Sutton, Tissot, Hensler, Portal, Hufeland u. a. große Verbreitung. Freilich stellte sich gar bald heraus, daß die Variolation weder eine ungefährliche Operation war, noch die Zahl der Blatternkranken in der Gesamtbevölkerung zu vermindern vermochte; im Gegenteil wurde durch sie periodisch die Sterblichkeit in den großen Städten vermehrt, weil jeder Geimpfte leicht eine Quelle der Ansteckung für alle noch nicht Geimpften oder Geblatterten, die in seine Nähe kamen, wurde, weshalb die künstliche Blatternimpfung Ende des 18. Jahrh. immer seltener geübt und schließlich völlig verlassen wurde. Da wurde Edward Jenner (s. d.), Arzt in Berkeley in Gloucestershire, durch die Beobachtung, daß durch Kuhpocken Angesteckte von Blattern nicht befallen wurden, zu der wichtigen Entdeckung geführt, daß die überimpfung der Kuhpocken auf den Menschen als zuverlässiges Schutzmittel gegen die so gefürchteten Menschenblattern wirkt. Nachdem er zuerst 14. Mai 1796 einen achtjährigen Knaben, James Phipps, mit der Kuhpocke einer Melkerin, Sarah Nelmes, geimpft und darauf zweimal vergeblich der Variolation unterworfen hatte, erfolgte rasch nach weitern Prüfungen die allgemeine Verbreitung der Kuhpockenimpfung in England, wo bereits 1799 das erste öffentliche Impfinstitut errichtet wurde, und waren bis Ende 1800 bereits über 12000 Menschen mit humanisierter Lymphe geimpft. In Deutschland wurde die Vaccination 1799 — 1800 hauptsächlich durch die Arzte Ballhorn, Stromeyer, Heim, Hufeland, Sömmering u. a., in Frankreich durch Aubert, in Italien durch Sacco eingeführt; durch de Carro in Wien gelangte auch Kuhpocengift über Konstantinopel, Bagdad und Bassora nach Ostindien und Ceylon. Die Kuhpocken-oder Schutzpockenimpfung, Vaccination (Faccinatio) hat sich im Laufe der Zeit als die großartigste und folgenreichste Leistung auf mediz. Gebiet, als eine segensreiche Wohlthat für das gesamte Menschengeschlecht erwiesen. Nicht nur, daß in Blattern-Epidemien die Sterblichkeit eine außerordentlich große war (so starben 1796 allein im Königreich Preußen an dieser Krankheit weit über 30000 Menschen), sondern die dem Tode Entgangenen blieben oft in schrecklicher Weise verstümmelt, blind, taub, des Gebrauchs ihrer Glieder beraubt. In der Geschichte der Medizin ist keine Thatsache so fest begründet als der Erfolg der Vaccination, namentlich durch die Bemühungen der engl. Regierung, welche alle einschlägigen Erfahrungen und statist. Erhebungen hierüber zusammengestellt, die Gutachten vieler der größten Arzte gesammelt und die Resultate in einem berühmten Blaubuch (Papers relating to the history and practice of vaccinationo) niedergelegt hat, welches 1857 dem engl. Parlament vorgelegt wurde und zum gesetzlichen Impfzwang in England führte. Einen absoluten Schutz gewährt die J. allerdings nicht. Es bleibt immerhin möglich, daß ein Geimpfter (Impfling) ausnahmsweise noch von echten Pocken befallen wird; ebenso wenig ist aber auch jemand nach dem überstehen der wahren Pocken vor einer neuen Erkrankung an denselben gesichert. Die J. gewährt ferner nur auf eine gewisse Zeit Schutz, und zwar im allgemeinen auf 10—12, höchstens 15 Jahre; nach dieser Zeit ist zur weitern Sicherung des Individuums die Wiederholung der J., die Revaceination, notwendig. Bei Ausbruch einer Pockenepidemie namentlich sollten sich alle diejenigen nochmals impfen lassen, bei welchen die frühere J. bereits länger als 8—10 Jahre zurückliegt. Erkrankt eine geimpfte Person während einer Pockenepidemie an den Menschenpocken, so treten diese jedoch in außerordentlich milder Form, als Varioloiden, auf. Außer dem Zweifel an der Wirksamkeit machen die Impfgegner, welche hauptsächlich aus Naturärzten, Vegetarianern, Pietisten, einzelnen Geistlichen und den Sozialdemokraten bestehen, gegen die Vaccination insbesondere noch geltend, daß auch andere Krankheiten durch die IJ. auf den Impfling übertragen werden können, insbesondere die Skrofulose und die Syphilis. Wenn auch nach den neuern Untersuchungen über das Wesen der Skrofulose (s. d.) die Möglichkeit einer übertragung auf den Impfling bei fährlässiger und unvorsichtiger Ausführung der J. zugegeben werden muß, so läßt sich diese übertragung doch leicht durch sorgfältige Auswahl der Stammimpflinge, noch sicherer durch die Anwendung reiner Tierlymphe verhüten. Auch die Bedeutung des Impfrotlaufs (Impferysipels), der von der Impfstelle aus auf verschieden große Strecken sich verbreiten und dann wirklich eine ernste Gefahr bedingen kann, haben die Impfgegner weit überschätzt, denn unter den vielen Millionen von glücklich verlaufenen J. ist die Zahl der in dieser Weise tödlich gewordenen Fälle eine verschwindend geringe. Die Möglichkeit einer Übertragung der Syphilis gleichzeitig mit den Kuhpocken ist zwar gleichfalls nicht absolut in Abrede zu stellen, aber ebenfalls leicht zu vermeiden, wenn man nur von gesunden Kindern aus gesunden Familien oder nur mit animaler Lymphe impft; in der That fallen die wenigen, sicher beglaubigten Fälle von wirklicher Impfsyphilis (kaum 30— 40 Fälle unter einigen hundert Millionen J.) nicht der J. als solcher, sondern lediglich nur der schlechten und nachlässigen Handhabung derselben zur Last. Auch der weitere Einwand der Impfgegner, daß mehr Kinder an Masern, Scharlach, Krupp u. dgl. erkranken als vor der Einführung der Schutzpockenimpfung, ist hinfällig, denn da seit der Austilgung der verheerenden Menschenpocken die Zahl der Kinder überhaupt größer geworden ist, so hat auch notwendig die Zahl jener Erkrankungen zugenommen. In derselben Weise läßt sich der nämliche Einwand in Bezug auf den Typhus entkräften. Bezüglich der Ausführung der J. ist, wie schon im oben Erwähnten angedeutet, große Vorsicht in der Auswahl des Impfstoffs erforderlich. Man impft entweder mit frischer Kuhpockenlymphe, die von spontan erkrankten Kühen (s. Kuhpocke) entlehnt oder in eigenen Impfinstituten durch Rückimpfung (Retrovaccination) vom Menschen auf das Kalb regeneriert wird (animale Impfung), oder man impft nur vermittelst humanisierter Lymphe von gesunden, zum ersten mal geimpften Kindern. Die alte Streitfrage, welche Methode besser und wirksamer sei, ist noch immer nicht endgültig entschieden; J. mit der wirklichen (originären) Kuhlymphe schlagen häufiger fehl und erregen vielfach viel heftigere örtliche Erscheinungen als die mit humanisierter Lymphe, wogegen die letztere nach der Ansicht vieler Arzte, nachdem sie durch mehrere Generationen hindurchgegangen, mehr und mehr von ihrer Schutzkraft verliert und deshalb durch zeitweise Rückimpfung auf die Kuh der Auffrischung bedarf. Die Lymphe von revaccinierten Individuen ist in ihrer Wirkung unsicher und wird deshalb ungern benutzt; auch läßt sich beim Abimpfen von Erwachsenen die übertragung von andern Krankheiten (Syphilis) nicht so leicht vermeiden als beim Abimpfen von Kindern. Wo man rein animale Lymphe aus gut eingerichteten und gut überwachten animalen Impfinstituten beschaffen kann, wird man dieser, namentlich in größern Städten, aus den eben angeführten Gründen den Vorzug geben. Die Lymphe muß dem Eiterbläschen am siebenten oder achten Tage entnommen und soll womöglich frisch, direkt von Arm zu Arm, übertragen werden; doch kann man sich auch, wo dies nicht möglich ist, der konservierten Lymphe bedienen, die man nach dem Aussickern aus dem Eiterbläschen entweder unvermischt oder mit Glycerin und Wasser verdünnt (Müllersche Glycerinlymphe) in fein ausgezogenen und luftdicht durch Zuschmelzen oder durch Siegellack verschlossenen Glasröhrchen aufbewahrt. Die JI. selbst wird mit der Impflanzettels. die nebenstehende Figur) oder mit der Impfnadel ausgeführt, welche beide sich in der Hauptsache nur dadurch voneinander unterscheiden, daß bei jener die Spitze eingeschlagen werden kann, bei dieser dagegen auf einem geraden Stiele festsitzt. Als Ort der J. pflegt man den Oberarm oder, wie dies zumal bei den Töchtern der bessern Stände in Frankreich und Nordamerika vielfach geschieht, den Oberschenkel zu wählen; in der Regel macht man mehrere, 6—10 Impfstellen in einer gewissen Entfernung voneinander, damit die einzelnen Pusteln nicht ineinander überfließen. Auf die geimpfte Stelle legt man etwas Pflaster. Wenn keine Pockenepidemie herrscht, impft man nur gesunde Kinder, kranke erst nach der Genesung, schwächliche mindestens erst nach Ablauf des ersten Jahres. Am dritten Tage nach der J. entsteht an der Impfstelle ein kleines rotes Knötchen, das am fünften bis sech— sten Tage zum Bläschen wird, welches am achten Tage linsengroß ist und in der Mitte einen deutlichen Eindruck (Nabel) hat. Vom neunten Tage an wird der vordem klare Inhalt des Bläschens trübe und eiterig, und dieses trocknet später zum braunen Schorf ein, der in der dritten Woche, ausnahmsweise auch erst nach Monaten abfällt und eine anfangs leicht gerötete, später weiße strahlige oder streifige Narbe hinterläßt. Während des Ausbruchs der Pocken besteht ein leichtes Fieber, welches jedoch mit Beginn der Abtrocknung rasch vorübergeht. Das Jucken in der Impfstelle macht die Kinder zum Kratzen geneigt, woran sie indes zu hindern sind. Bei der Revaccination sind die Reaktionserscheinungen in der Regel weit geringer. Eine Maßnahme, die eine so wichtige und wirksame Waffe gegen die Blatternseuche in die Hand gibt, wie die Schutzpockenimpfung, darf nicht dem guten Willen der Einzelnen überlassen bleiben; vielmehr hat der Staat unzweifelhaft das Recht und die Pflicht, für die geeignetste Ausführung derselben Sorge zu tragen. Ein gesetzlich geregelter Impfzwang erscheint in der That um so gerechtfertigter, als durch den Widerstand einzelner Individuen, welche sich aus Unverstand oder egoistischen Interessen dem Verfahren entziehen, die Wirksamkeit dieser wichtigen Schutzmaßregel wesentlich beeinträchtigt und abgeschwächt wird. In Deutschland wurde aus diesem Grunde zuerst (in Bayern 1807, in Baden 1815, in Hannover 1821) die gesetzliche J. in ausgedehntem Maße eingeführt, dann auch in andern Ländern, während man sich in England, dem Vaterlande Jenners, bis 1857 der Zwangsimpfung erwehrte, bis auch hier das mächtige Gewicht der in dem oben erwähnten Blaubuch enthaltenen Dokumente die Einführung der Impfbill veranlaßte. Im Deutschen Reiche ist trotz lebhafter Agitation der Impfgegner durch das Impfgesetz vom 8. April 1874 die allgemeine zwangsweise J. und Wiederimpfung gesetzlich eingeführt worden, wonach jedes nicht vorher durchblatterte Kind vor Ablauf des ersten Lebensjahres impfpflichtig, und jeder Schüler einer öffentlichen oder Privatlehranstalt innerhalb des Jahres, in dem er das 12. Lebensjahr zurückgelegt hat, der Revaceination zu unterwerfen ist. Waren die J. sowie die Wiederimpfung ohne Erfolg, so müssen sie in den zwei nächstfolgenden Jahren wiederholt werden. Weiterhin wird in der deutschen Armee jeder neueingestellte Soldat der Revaccination unterworfen, eine Maßregel, der allein es zu verdanken ist, daß seit der Einführung des Impfzwangs ein Todesfall an Pocken in der deutschen Armee überhaupt nicht vorgekommen ist, während in der gleichen Zeit die Armeen der Nachbarländer eine nicht unbeträchtliche Zahl von Pocken-Todesfällen aufweisen. Litteratur. Hoffert, «Kritik der hauptsäch— lichsten gegen die J. angeführten Einwürfey (Danz. 1868); Kußmaul, „Zwanzig Briefe über Menschen-Bohn, «Handbuch der Vaccination » (Lpz. 1875); Demme, «Nutzen und Schaden der Schutzpockenimpfungo (Bern 1876); Jacobi, «Das Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874. Nach den Materialien des Reichstags dargestellte (Berl. 1875); Bollinger, «über animale Vaccinationo (Lpz. 1879); Lotz, «Pocken und Vaccinationo (2. Aufl., Bas. 1880). mypfzwang, s. unter Impfung. mphee, s. Sorghum. mpietät (lat.), Mangel an Pietät, Pflichtvergessenheit, gottloses, liebloses Betragen.