Inauguration (lat.) bedeutet die feierliche Einweihung einer Person zu einem Amte, eines Ortes zu einem bestimmten Zwecke u. dgl., besonders durch Vornahme religiöser Handlungen. Sie wurde bei den Römern durch Einholung der Auspicien (s. d.), die den göttlichen Willen offenbarten, vorgenommen und fand, wie es heißt, bei den Königen statt, um ihnen, nachdem sie vom Volke erwählt waren, die religiöse Sanktion für das oberste priesterliche Amt zu gewähren. Unter der Republik bestand sie nur für mehrere Gattungen von Priestern.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 559Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei