FeedApprobation
Recht & StaatBrockhaus 1882

Approbation (lat.) im allgemeinen die Genehmigung von seiten einer Behörde zur Ausübung eines Amtes oder eines Gewerbes, unter der Voraussetzung, daß der Betreffende die Befähigung und Berechtigung dazu nachgewiesen hat. In der kath. Kirche bezeichnet das Wort namentlich die Genehmigung und Billigung von Druckschriften religiösen Inhalts, die der bischöfl. Prüfung unterstellt worden sind. Daher das den kath. Schriften zum Beweise ihrer Rechtgläubigkeit vorgedruckte KApprobatury (es wird gebilligt).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 786Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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