FeedIncestuosus (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Incestuosus (lat.), das in Blutschande (Incest) erzeugte Kind. Die frühere Rechtsanschauung stellte solche Kinder vielfach, besonders in ihrer Erbberechtigung, zurück. Diese Strenge kennt nur noch der Code Napoléon. Im übrigen werden sie nicht anders als andere uneheliche Kinder Che der 6 nur ist Legitimation durch nachfolgende Ehe der Eltern selbstverständlich unmöglich.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 559Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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