Induktion (lat.) heißt in der Logik das Verfahren, durch welches man aus der thatsächlichen Erkenntnis des gleichen Verhaltens einer Anzahl von Arten, resp. Exemplaren eines Gattungsbegriffs zu dem allgemeinen Urteil hinstrebt, es sei dieses Verhalten in dem Wesen des Gattungsbegriffs begründet und käme deshalb allen Arten, resp. Exemplaren desselben zu. Was deshalb in der formalen Logik als vollständige J. bezeichnet zu werden pflegt, der (häufig in der Mathematik angewendete) Fall nämlich, daß man sich vorher der Geltung des Prädikats für alle Arten, resp. Exemplare versichert hat, kann nicht mehr eigentlich als Induktionsschluß bezeichnet werden, weil es keine neue Erkenntnis bringt, sondern nur die schon vorhandene in einen übersichtlichen Ausdruck zusammenfaßt. Die wahre oder sog. unvollständige J. ist überall da erforderlich, wo die Fülle der Arten, resp. Exemplare eines Gattungsbegriffs aus irgend einem Grunde nicht überschaubar ist; vor allem also in den Naturwissenschaften, sei es, daß es sich um Feststellung von Gattungscharakteren, sei es, daß es sich um Aufsuchung von Naturgesetzen handle. Die Gültigkeit dieses Induktionsschlusses ist nun niemals eine absolut demonstrative, sondern beruht in letzter Instanz immer auf der Annahme, mit welcher der menschliche Geist der Auffassung der Dinge entgegentritt, es müsse ein konstant Wirkliches aus einer konstanten und gemeinsamen Ursache hervorgehen. Die Mittel, die Wahrscheinlichkeit eines Induktionsschlusses zu erhöhen und dieselbe möglichst der Gewißheit zu nähern, sind teils quantitativ, teils qualitativ: erstere bestehen in der Vermehrung der einzelnen Fälle, letztere, die wertvollern, in dem (analytischen oder begrifflichen) Nachweise, daß den untersuchten Fällen nichts weiter gemeinsam ist als der Gattungscharakter und das Prädikat, welches mandemselben allgemein zuschreiben will. In dieser schsses wird die Möglichkeit eines nich, sohald schlusses aus nur einer Prämisse möglich, sobald man sicher sein darf, alle Nebenbedingungen entfernt und den Gattungstypus rein dargestellt zu haben; solche Fälle heißen reine Fälle oder prärogative Instanzen. Die Naturwissenschaft, besonders die Chemie, bedient sich derselben sehr häufig zur Aufsuchung der Gesetze. Zur zweifelosen Gewißheit aber wird das auf induktivem Wege Gefundene erst dadurch erhoben, daß es zu gleicher Zeit auf deduktivem Wege aus höhern Begriffen oder Gesetzen abgeleitet wird. Die höchsten Gesetze der Naturwissenschaft sind danach nur induktiv bis zu hoher Wahrscheinlichkeit zu erweisen, finden aber ihre an Gewißheit grenzende Bestätigung eben darin, daß das aus ihnen deduktiv Abgeleitete seinerseits wieder auf induktivem Wege bestätigt wird. Eine Methode, welche sich ausschließlich auf J. gründet, nennt man induktorisch; Wissenschaften, die auf diesem Verfahren wesentlich beruhen, in duktive. Vgl. Apelt, Die Theorie der J.» (Lpz. 1854); Mill, «(System der deduktiven und induktiven Logiks (aus dem Englischen von Gomperz, 3 Bde., Lpz. 1873).