In partibus infdelium, d. h. in den Gebieten der Ungläubigen, heißen seit dem 13. Jahrh. diejenigen rondel; in der kath. Kirche, welche keine eigenen Sprengel haben, sondern als bloße Titularbischöfe ihren Titel von Ländern erhalten, in welchen kein röm.⸗kath. Bischofssitz mehr vorhanden ist. Ihr Entstehen geht bis in die Zeit der Kreuzzüge zurück. Die im Morgenlande eroberten Provinzen erhielten von Rom aus Bischöfe; als die Provinzen wieder verloren gingen und hiermit die bischöfl. Sitze daselbst aufhörten, wurden dieselben von den Päpsten doch immerfort als eine unvergängliche Hoffnung auf Restitution und als fortwährende Protestation gegen erlittene Gewalt von neuem besetzt. Mit jenen Titeln werden namentlich Weihbischöfe und apostolische Vikare geschmückt, welche mit wirklich bischöfl. Rechten ausgestattet sind.