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Recht & StaatBrockhaus 1882

Absurd, der Ableitung nach (von ab und surdus) eigentlich das, was von einem Tauben kommt; da der Taube sehr leicht in Gefahr gerät, etwas zu sagen, was nicht der Sache enthrnicht, so nennt man das Ungereimte und Lächerliche absurd oder eine Absurdität. Im wissenschaftlichen Sprachgebrauch der Philosophie und der Mathematik heißt aber nur das absurd, was einen Widerspruch in sich selbst enthält oder einer anerkannten Wahrheit zuwiderläuft. Ad absurdum führen heißt daher, den Ausspruch eines andern dadurch widerlegen daß man die Ungereimtheit oder den Widerspru nachweist, der entweder schon in dem Ausspruche selbst oder in dessen Folgerungen enthalten ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 80Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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