Antinomie (grch.) Iu e eigentlich der Widerstreit zweier Gesetze. Zu einem Kunstausdruck in der Philosophie ist das Wort namentlich durch Kant geworden, indem er dadurch den Widerstreit bezeichnete, in welchen die theoretische Vernunft mit sich selbst oder eigentlich mit dem Verstande gerate, wenn sie die Idee des Unbedingten auf die Welt als die Totalität aller Erscheinungen anwende. Es entstehen dadurch nämlich entgegengesetzte und scheinbar gleichberechtigte Behauptungen, sodaß man entweder etwas annehmen müsse, was die schrankenlosen Forderungen der Vernunft nicht befriedigt, oder etwas, was dem Verstande unerreichbar sei. Die Fragen, auf welche sich diese A. beziehen, sind: Ist die Welt in Raum und Zeit endlich oder unendlich? Gibt es letzte einfache Bestandteile der Dinge oder nicht? Gibt es bloße Naturnotwendigkeit oder auch eine Kausalität durch Freiheit? Gibt es in oder außer der Welt ein notwendiges Wesen oder nicht? Während nun die A. eben darin besteht, daß sowohl für die Bejahung als für die Verneinung dieser Fragen sich gleich starke Beweise aufstellen lassen, soll die Auflösung des darin liegenden Widerstreits in der Nachweisung bestehen, daß man die menschlichen Erkenntnisbegriffe in jenen Fragen auf ein Gebiet anwende, für welches sie nicht passen und Eanz ler Die Begriffe von Raum, Zeit, Substanz, Ursache u. s. w. sollen nämlich nach Kant nur für Erscheinungen, aber nicht für das, was das Gebiet jeder möglichen Erfahrung übers chreitet, gelten. Indem man daher auf eine dogmatische Behandlung jener Fragen Verzicht leisten müsse, behalte die Vernunftidee des Unbedingten und Unendlichen nur den Wert eines regulativen Prinzips, d. sie sei keine Quelle erweiterter Erkenntnisse, sondern nur ein Leitfaden zu einer immer fortschreitenden Erweiterung der Erkenntnisse.