FeedAdreßcomptoirs
Recht & StaatBrockhaus 1882

Adreßcomptoirs nennt man vorzugsweise in größern Städten bestehende Anstalten, die sich mit der Vermittelung gewisser persönlicher Verhältnisse, z. B. der Annahme von Dienstboten, des Engagements von Hauslehrern, Gouvernanten, Commis u. s. w., selbst der Heiraten, sowie auch mit Nachweisung von Wohnungen u. dgl. beschäftigen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 161Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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