Ahnung bezeichnet die Erwartung künftiger Ereignisse, welche nicht durch Verstandesschlüsse, sondern durch irgendwelche unbestimmte Gefühle zu Stande kommt. Es gibt eine bestimmte A. eines genau vorgestellten Ereignisses, z. B. die A. des eigenen Todes, welche wohl in gewissen Fällen als ein Ausdruck des physischen Gemeingefühls angesehen werden kann; häufiger aber sind die unbestimmten A., die Vorgefühle, welche uns nur die Vorstellung erwecken, es werde irgendein angenehmes oder unangenehmes Ereignis uns begegnen. Auch für diese wird der Grund in dem dunkeln Gefühl unsers allgemeinen Befindens zu suchen sein: wenn aber dann ein solches Ereignis wirklich wie erwartet eintritt, so :sind wir geneigt, uns ein Ahnungsvermögen als eine Art Empfindungsfähigkeit für das Pemenfens zuzuschreiben, ohne zu bedenken, wie oft einerseits dieses Vorgefühl sich getäuscht findet und wie dasselbe andererseits aus den unbewußten Regungen unsers Seelenlebens sich erklärt. Aus einer solchen mystischen Vorstellung des Ahnungsvermögens folgt dann notwendig die Annahme einer über Raum und Zeit erhabenen, rein übersinnlich auf uns ausgeübten. Einwirkung. 5. diesem Sinne ist auf philos. Gebiete von F. H. Jacobi (s. d.) die Ahndungo als ein Vermögen der Empfindung des Übersinnlichen aufgefaßt worden, welches uns ohne beweisendes Wissen eine unmittelbare Erkenntnis vom Wesen der Dinge an sich geben sollte. Dieser den subjektiven Gefühlen das Thor der Wissenschaft öffnenden Ansicht hat sich mit gewissen Modifikationen auch Fries (s. d.) angeschlossen, indem er lehrt, unser Wissen begreife nur die Erscheinungen, an die Existenz der Dinge an sich müßten wir glauben, von dem Zusammenhange beider könnten wir nur etwas ahnen. Vgl. Fries, Wissen, Glaube und Ahndungo (Jena 1805). Beispiele der A. in jenem ersten Sinne oder der Divinationen als der dunkeln Regungen des Seelenlebens bieten Schuberts Ansichten von der Nachtseite der Naturwissenschafty (4. Aufl., Dresd. 1840), sowie dessen «Geschichte der Seeley (3. Aufl., Stuttg. 1850). Das Wort gahneno in diesem Sinne ist ursprünglich etymologisch identisch mit ahnden (althochdeutsch anadôn, antôn) in der Bedeutung von strafen; noch die sämtlichen klassischen Dichter brauchen Kahnden v und Ahndungy für das, was man seit einer gegen Ende des 18. Jahrh. eingetretenen Unterscheidung