Ahrensböck, Flecken im Amt Eutin des oldenburg. Fürstentums Lübeck, gehörte früher zu Holstein, wurde aber nebst seinem Amtsbezirk und einigen angrenzenden Distrikten (insgesamt 2,67 Ml.147 akm] mit 12 604 C.) durch Vertrag vom 27. Sept. 1866 von Preußen an Oldenburg abgetreten. A. hat ein vom Herzog von I. Abrte e welcher früher den Titel Herzog von A. führte, erbautes Schloß und zählt (1875) 2235 E. . Ahriman (aus dem altpers. ahriya maniyus, Zend anhro-mainyus, d. i. der vernichtende Geist) heißt in der Religionslehre des Zoroaster (. d.) die Personifikation des Bösen, daher auch in [den altpers. Keilschriften duvaista, der Verhaßte, genannt. A. besitzt zwar keine eigene Schöpferkraft wie Ormuzd (Ahuramazda), allein er ist im Stande, [den Keim des Bösen in alle guten und reinen Schöpfungen des Ormuzd zu legen. Er ist ⸗ der Urheber der schädlich wirkenden Kräfte der Natur, der giftigen Harten der reißenden Tiere, der Krankheiten, der harten Aurchen unel⸗ überhaupt aller physischen und moralischen Übel. A. gilt ferner für das Oberhaupt der Daevas (Dews) oder der pbösen Geister, für den Herrn der Finsternis und des Todes und bildet somit den ewigen Gegensatz und Gegner des Ormuzd und dessen reinen Lichtreichs. Wenn jedoch einst die drei Heilande (Sosiosch, im Zend Caosyaũus) und namentlich der dritte den A. und dessen dämonische Scharen besiegt und vernichtet )haben werden, dann soll Ormuzds Herrschaft die alleinige in der ganzen Welt sein.