FeedInsurrektion
Recht & StaatBrockhaus 1882

Insurrektion oder Aufstand ist eine Volkserhebung, welche die Beseitigung einer bisher bestehenden Regierung oder Verfassung bezweckt. Durch diese politische und vom Standpunkt des Strafrechts aus hochverräterische Tendenz unterscheidet sich die J. von einem Aufruhr, d. h. einer tumultuarischen Widersetzlichkeit gegen Anordnungen oder Handlungen der Obrigkeit, und von einem bloßen Auflauf, d. h. einer öffentlichen Zusammenrottung. — In Ungarn hieß bis zu den Ereignissen von 1848 J. das allgemeine Aufgebot des Reichsadels zur Verteidigung der Grenzen, was bei dringenden Gefahren vom König ausging, wo dann jeder Adelige verbunden war, in Person bewaffnet im Felde zu erscheinen, wie z. B. 1809 bei Raab gegen Eugene Beauharnais.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 629Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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