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GeschichteBrockhaus 1882

Altfürstliche Häuser nannte man zur Zeit des frühern Deutschen Reichs diejenigen Fürstenhäuser, welche schon auf dem Reichstage von Augsburg 1582 unter den Höher 0 gesessen hatten, und die man im Range höher hielt als die später gefürsteten. Es hatten nämlich seit 1582 die alten fürstl. Häuser abliode daß, wenn auch dem Kaiser das Recht verblieb, Grafen in den Fürstenstand zu erheben, mit dieser Standeserhöhung noch nicht die Fubreng einer Virilstimme auf den Reichsversammungen verknüpft sei, vielmehr das letztere von der Genehmigung der Stände abhänge. Zu den altfürstlichen Häusern gehörten u. a.: die Erzherzöge von Osterreich, die Pfalzgrafen bei Rhein, die Herzöge von Sachsen, die Markgrafen zu Brandenburg (nicht aber die Fürsten von Hohenzollern), die Herzöge zu Braunschweig, die zu Württemberg, die Landgrafen zu Hessen, die Markgrafen zu Baden, die Herzöge zu Mecklenburg, die zu Holstein, die Fürsten zu Anhalt, die Fürsten zu Aremberg. Auch die Fürsten von Ligne wurden dazu gezählt, ungeachtet sie erst 1592 gefürstet wurden. Die übrigen Häuser hießen neufürstliche und man unterschied unter ihnen wieder solche, die Sitz und Stimme auf den Reichstagen hatten, wie die Hohenzollern, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Nassau, Auersperg, Fürstenberg, Schwarzenberg, Liechtenstein, Thurn und Taxis und Schwarzburg, und solche, die auf dem Reichstage nicht im Fürstenkollegium saßen, worunter sich von jetzt souveränen Häusern die Waldeck und die Reuß befanden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 497Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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