FeedHofrat nannte man die Kollegien
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hofrat nannte man die Kollegien, welche in deutschen Staaten seit dem 16. Jahrh. nach dem Muster des Reichshofrats behufs der Beratung von Regierungsangelegenheiten und bald auch gleich diesem mit richterlichen Funktionen beauftragt wurden. Während anfangs nur die Mitglieder des Kollegiums den Titel H. führten, erhielten in der Folge auch andere, nicht zu diesem Kollegium gehörige höhere Staatsbeamte denselben als Auszeichnung. In neuerer Zeit indes, wo dieser Titel auch an andere Personen erteilt wurde, hat er in seinem Werte verloren und verleiht in manchen Staaten nur noch einen untergeordneten Rang. Einigermaßen eigentümlich stellt sich die Sache in Osterreich. Abgesehen nämlich von dem ehemaligen Reichshofrat, standen alle obersten Stellen des österr. Staats bis 1848 unmittelbar unter dem Kaiser und hießen sämtliche Referenten derselben ofräte. Nur höchst selten wurden auch andere ersonen mit diesem Titel ausgezeichnet. Seit 1848, wo Staatsministerien in Osterreich eingeführt wurden, behielten den Hofratstitel nur: die Räte des obersten Gerichtshofs, die Räte mehrerer höch-Hofämter, z. B. beim Obersthofmeister⸗ und oberstkämmereramt. Die Referenten des Ministeriums des Außern und des kaiserl. Hauses führen den Titel: Hof⸗ und Ministerialräte. Demnach ist in Osterreich gegenwärtig noch der H. ein wirklicher hoher Funktionär; doch wird auch jetzt, und zwar noch häufiger als sonst, Titel und Rang eines H. an Beamte höhern Ranges, Gelehrte u. s. w. erteilt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 307Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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