Annonee (frz., d. h. Anzeige) nennt man eine Ankündigung, die von Zeitungen und andern öffentlichen Blättern gegen Bezahlung (Insertionsgebühren) aufgenommen wird. Vorzugsweise versteht man unter A. eine Anzeige von geschäftlichem Charakter, die Angebot oder Nachfrage in Bezug auf Waren, Dienstleistungen, Vermietungen u. — w. vermittelt. Mit der Entwickelung der Produktion und des Verkehrs ist in unserer Zeit auch die A. zu einer steigenden Bedeutung gelangt, besonders in Amerika und England, während Frankreich in dieser Beziehung wohl im ganzen noch etwas hinter Deutschland zurückgeblieben ist. Ihre volkswirtschaftliche Wichtigkeit, namentlich für die Erleichterung des Absatzes, ist nicht zu bestreiten, jedoch ist auch nicht zu leugnen, daß die A. Ribrar zu schwindlerischen und unsittlichen Zwecken mißbraucht wird. In ihrer raffiniertesten Ausbildung wird die A. zur Reklame, die teils in grob marktschreierischen, teils auch in feinern, auf die Überraschung des Publikums berechneten Formen auftritt. Zu den letztern gehören namentlich Artikel außerhalb des eigentlichen Annoncenteils der Zeitungen, die scheinbar oder zuweilen auch wirklich (gegen Bezahlung) von der Redaction des Blattes geliefert sind. Als Reklame bezeichnet man übrigens auch Anpreisungen außerhalb der Zeitungen, durch Prospekte, Anschläge u. s. w. Die A. ist nicht als bestimmtes Versprechen oder Antrag im handelsrechtlichen Sinne zu betrachten, wohl aber kann sie, wenn daraufhin ein Vertrag wirklich abgeschlossen wurde, einen Anhalt zur Bestimmung der Verbindlichkeit des Ankündigenden gewähren. Etwas verschieden von der A. ist das sog. «Eingesandte (s. d.) und das in einem allgemeinern Sinne gebräuchliche Inserat (s. d.).