Amortisation oder Amortissement heißt in der Volks⸗ und Staatswirtschaft die Tilgung von Schulden, und zwar hauptsächlich von einzelnen öffentlichen Anleihen, welche der Staat oder Stadtgemeinden, Kredit⸗ und Aktienvereine oder andere vom Staate hierzu ermächtigte Personen kontrahiert haben. (S. Anleihen und er pie planfonds.) Als A. bezeichnet man ferner die planmäßige Rückzahlung der Aktien solcher Gesellschaften, die nur für eine bestimmte Zeit die Konzession zu einem Unternehmen erhalten haben, das später an den Staat übergehen soll, wie z. B. die Eisenbahnen in Frankreich (s. Aktiengesellschaft). A. wird ferner auch im Sinne von Abschreibung (s. d.) gebraucht, besonders in der Anwendung auf das stehende Kapital von Fabrikunternehmungen, bei denen die A. unter günstigen Umständen oft noch neben der Ansammlung eines Reserve⸗ und rende Geschäfte bringen es auf diese Art schließlich dahin, daß ihre ganze Anlage nur noch mit einer minimalen Summe in ihren Büchern steht. Im Grunde übrigens ist diese A. nur eine besondere Art der Reservebildung. Die Inhaber solcher Fabriken sind allerdings konkurrenzfähiger als andere, aber doch nur in demselben Sinne, wie ein reicher, mit überflüssigem Kapital ausgestatteter Unternehmer gegenüber einem mit Schulden belasteten im Vorteile ist.