FeedAnnuität
Recht & StaatBrockhaus 1882

Annuität (annuity) nennt man im allgemeinen eine zur Abtragung einer Schuld oder Verzinsung derselben stipulierte jährliche Zahlung. Speziell wird die Bezeichnung A. im Gegensatz zu der ewigen Rente (s. Anleihen) und zu der Leibrente (s. d.) im Sinne von Zeitrente gebraucht, nämlich einer gleichbleibenden Zahlung für eine bestimmte Reihe von Jahren, die jedesmal neben den Zinsen auch einen Teil des Kapitals enthält, sodaß die Schuld am Ende des festgesetzten Zeitraums getilgt ist. Man hat dieses Geschäft auch bei Staatsanleihen angewendet und besonders in England Gelder erborgt, welche in 49 Jahren durch jährliche Zahlungen abgetragen (kurze Annuitäten), andere, welche in gleicher Art in 99 Jahren getilgt werden sollten (lange Annuitäten).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 686Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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