FeedAnschütz (Aug.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Anschütz (Aug.), namhafter deutscher Rechtslehrer, geb. 9. Jan. 1826 5 Suhl, erhielt seine Gymnasialbildung in Schulpforte, studierte dann in Bonn und Berlin die enschaf und unternahm nachher eine längere wissenschaftliche Reise nach Frankreich, um auf den dortigen Bibliotheken rechtshistor. Studien obzuliegen und zugleich die franz. Gerichtspraxis aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Im Sommer 1851 habilitierte sich A. in Bonn als Privatdocent für deutsches und dalel Recht, wurde 1855 zum außerord. Professor daselbst ernannt, folgte 1859 einem Rufe als ord. Professor des deutschen Rechts nach Grei swald und siedelte 1862 in gleicher Eigenschaft nach Halle über, woselbst er die Fächer des Handelsrechts, des deutschen Privatrechts, der deutschen Rechtsgeschichte und des Landwirtschaftsrechts vertrat, so- wie civilrechtliche Praktika berd 6 starb 2. Ung. 1874 im Bade Soden. Außer der Bearbeitung der fünften Auflage von Zachariäs Handbuch des franz. Civilrechtso (4 Bde., Heidelb. 1852) gab A. heraus: „(Die Lombarda-Kommentare des Ariprand und Albertuso (Heidelb. 1855) und (Summa legis Longobardorum » (Halle 1870) und schrieb an selbständigen Werken: «über die Erbfolge in die neuvorpommerschen und rügenschen Lehngüter (2. Aufl., Halle 1864) und (mit O. von Völderndorff) &Kommentar n. Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (3Bde., Erlang. 1867—74); auch war er Mitherausgeber (mit Fitting, Renaud und Windscheid) des „Archiv für die civilistische Praxis . ö

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 695Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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