Apostaten (grch.), d. i. Abtrünnige, nennt man vorzugsweise die von ihrem religiösen Glauben Ab198. Dö demnach Apostäsie diese Handlung elbst. Vom Standpunkte der verlassenen Religionspartei aus gilt der Name A. als beschimpfend. (S. Renegat.) Die in den Verfolgungen vom Christentum Abgefallenen wurden Sacriticati genannt, wenn sie zum Zeichen ihres Rücktritts ins Heidentum Opfer dargebracht, Traditores, wenn sie heilige Schriften ausgeliefert hatten, Thurificati, wenn sie der Bildsäule des Kaisers Weihrauch gestreut Libellatici, wenn sie Trugscheine (libella) über Darbringung von Opfern von den heidnischen Obrigkeiten 4hren Aoß gewußt, und Acta facientes, wenn sie ihren Abfall wenigstens zu Protokoll gegeben hatten. Die Strafe der Kirche für Abfall war verschieden. In der ältern Zeit wurden die Abtrünnigen exkommuniziert, in schwerern Fällen für immer, in leichtern auf eine längere Bußzeit. Die spätere Staatskirche verhängte üdber sie außerdem Vermög enseinziehung, Landesverweisung, selbst Tod. Als Apostasie pflegt man auch den lbertritt von einer christl. Konfession zur andern zu bezeichnen. Die röm. Kirche hat übertritte zum Protestantismus, wo sie konnte, mit dem Feuertode bestraft und hält den Anspruch auf weltliche Strafen auch Ew noch aufrecht. Doch hat auch das Luthertum berab de und Mecklenburgs bis in die neuern Zeiten herab den Übertritt zum Katholizismus mit schwerer Strafe belegt.