Admittitur oder Admittätur (lat.), d. h. wörtlich: es wird oder werde zugelassen, ist eine Amtsformel, womit man die Erlaubnis für irgendeine Handlung zu erteilen pflegt. Den Ausdruck wendete besonders die österr. Censur bei Erteilung der Druck- oder Debiterlaubnis an. öfters auch der Ausdruck Accord (s. d.) ber Ceser wird, ist der vertragsmäßige Abschluß über Lieferung eines Inbegriffs bestimmter einzelner Sachen oder Dienstleistungen, welche zusammen ein Ganzes bilden, gegen Zahlung eines festen bwohl d Nicht wesentlich für den Begriff der A., obwohl dies sehr häufig dabei vorkommt, ist der Abschluß auf dem Angebots⸗ oder Submissionswege.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 155Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei