Armenschulen heißen Unterrichtsanstalten für Kinder, deren Eltern die Kosten des Unterrichts in den gewöhnlichen Volksschulen aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können. Dieselben sind zum Teil mit Waisenhäusern sowie mit Armen⸗ oder Rettungshäusern verbunden. Im Mittelalter war es die Weise welche in verhältnismäßig sehr umfassender Weise durch Kloster⸗ und Stiftsschulen für den Armenunterricht sorgte. Offentliche A. gibt es jetzt in verschiedenen deutschen Ländern, in der Schweiz, in Holland, in England. Doch ist in Deutschland der Ausdruck A. größtenteils durch Gemeindeschule, Distrikts⸗ oder Bezirksschule ersetzt worden. Die Errichtung selbständiger A. erweist sich nur für größere Städte als notwendig, sowohl im Interesse der Skonomie als auch in Rücksicht auf die Erfahrung, daß die massenhafte Aufnahme armer Kinder in die mittlern Bürgerschulen für alle Teile mit verschiedenen übelständen verknüpft ist. In kleinern Gemeinden ist es dagegen zweckmäßig, die Kinder armer Eltern in die gewöhnlichen Schulen zu schicken und das Schulgeld für sie aus dem Armenfonds zu bestreiten. Verwandt mit den A. sind die sog. Freischulen (J. d.). Außer den öffentlichen A. gibt es auch solche, die aus Privatmitteln erhalten werden. In ihnen werden die Kinder vielfach nicht nur unterrichtet, sondern auch zu landwirtschaftlicher oder industrieller Arbeit angehalten. Hierher sind die Schulen zu rechnen, deren Idee, von Pestalozzi stammend, zuerst S0l. Jem und Wehrli in Hofwyl verwirklichten. Vgl. Zellweger, Die schweizerischen A. nach Fellenbergschen Grund ätzen v (Trogen 1845). Hierher gehören unter andern auch die 1868 von der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zürich Iten und Pestalozzi-Stiftung für Knaben bei Schlieren und, wenigstens zum Teil, die von Dr. Thomas Guthrie zuerst gegründeten Lumpenschulen Englands.