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ReligionBrockhaus 1882

Arminianer oder Remonstranten heißt nach ihrem Begründer Jak. Arminius (s. d.) eine aus der reform. Kirche der Niederlande ausgeschiedene Religionsgenossenschaft. Der wichtigste Grund dieser Scheidung war die dogmatische Differenz betreffs der göttlichen Prädestination (s. d.). Die reform. Kirche hielt nämlich an der ursprünglich von allen, auch den deutschen Reformatoren vertretenen Ansicht, daß Gott 5155 Rücksicht auf das Verhalten der Menschen bloß nach seinem Wohlgefallen einige zur Seligkeit bestimmt habe, andere zur Verdammnis. Die A. dagegen machen nach dem Vorgange von Erasmus, Coornhert und Arminius 100 estimmung abhängig von dem Glauben der Menschen, den Gott e Nmbolichen abe. Dazu kam noch, daß die A. die symbolischen ücher als bloße Zeugnisse des jeweiligen Glaubens der Schrift entschieden unterordnen, ihre Gegner dieselben als schlechthin verbindliche Norm des Glaubens und der Lehre der Schrift gleichF- oder gar voranstellen, und daß die A. der weltlichen Obrigkeit ein gewisses Recht in kirchlichen Angelegenheiten zugestehen, ihre Gegner nicht. Dieser t Umstand führte zu einer für die A. verderblichen Verzwickung der religiösen und der polit. Frage, indem die Führer der Republikaner Oldenbarneveldt und Hugo Grotius sich auf die Seite der A.d stellten, der Kronprätendent Moritz von Oranien auf diejenige ihrer Gegner. Deshalb ward, je nach der polit. Konstellation, bald von der einen bald von der andern Partei die ben, und sch der 1 kirchlichen Streitfrage hinausgeschoben, und schließ-Un lich ward sie thatsächlich entschieden durch die Niederlage der Republik. Nach des Arminius Tode trat an die Spitze der Partei Joh. Uytenbogaart, seit 1588 Prediger im Haag; er verfaßte auch die am 14. Jan. 1610 den Staaten von Holland und Westfriesland übergebene, von 46 Geistlichen unterschriebene Remonstrantia (daher Remonstranten). Dieselbe stellt in fünf Artikeln der Lehre der Gegner die eigene gegenüber: 1) Gott hat von Ewigkeit beschlossen, alle Gläubigen selig 8 machen, alle Ungläubigen zu verdammen. 2 Christus ist für alle Menschen gestorben, aber nur die Gläubigen werden durch ihn wirklich erlöst. 3) Den seligmachenden Glauben kann der Mensch nicht aus eigener Kraft erlangen, sondern nur, wenn Gott in Christo durch den Heiligen Geist ihn wirkt. 4) Ohne Gottes Gnade kann der Mensch nichts Gutes wollen oder thun, aber er kann der Gnade widerstehen. 5) Die Gläubigen können mit Hilfe des Heiligen Geistes das 6 überwinden, aber ob sie die göttliche Gnade durch Nachlässigkeit wieder verlieren können, ist noch genauer nach der Schrift zu untersuchen. Am 11. März 1611 reichten die Gegner eine Widerlegung dieser Schrift ein, Contraremonstrantia o (daher Kontraremonstranten), welche in schroffster Weise die absolute Prädestination zur Seligkeit und Verdammnis vortrug. Die Staaten befahlen beiden Parteien friedliches Zusammenleben und erließen infolge wiederholter Streitigkeiten Jan. 1614 ein Edikt: Jeder sei zu dulden, der lehre, daß unser Heil allein von Gott komme. Die Kontraremonstranten aber erklärten die Duldung ihrer Gegner für einen Abfall von der Resie irgend und erregten überall Unruhen; waren ie irgendwo die Majorität, so drängten sie die A. mit Gewalt aus der Kirche, bildeten sie die Minorität, so separierten sie sich. So ging es unter verschiedenen Unruhen hin, bis die Gefangennahme von Oldenbarneveldt und Hugo Grotius am 28. Aug. 1618 gleichzeitig die Niederlage der Republik und der A. entschied. Es galt nur noch, für die Entscheidung der kirchlichen Frage eine entsprechende Form zu finden, und dazu diente die Synode von Dordrecht. Vom 13. Nov. 1618 bis 9. Mai 1619 tagte zu Dordrecht eine Versammlung von kirchlichen und weltlichen Abgeordneten, wie die reform. Kirche sie kaum sonst so stattlich gesehen hat, denn außer den Niederländern (18 Bevollmächtigte der Generalstaaten, 56 Vertreter der Kirche) waren auch alle reform. Kirchen des Auslandes, mit Ausnahme von Frankreich, Anhalt und Brandenburg, durch 28 Abgesandte vertreten. Unter dem Vorsitze des leidenschaftlichen Joh. Bogermann, Predigers zu Leeuwarden, betrachtete die Synode gar nicht die Arihing und etwaige Ausgleichung der verschiedenen Ansichten, sondern nur die Verdammung der A. als ihre Aufgabe; wurden doch die drei von der Provinzialsynode zu Utrecht mit Majorität gewählten ausgeichloen⸗ Abgeordneten von vornherein ausgeschlossen. Dagegen wurden 13 remonstrantische Prediger vorgeladen, um sich über die fünf Artikel zu erklären; aber ihnen ward nur gestattet, auf Rede h Fragen zu antworten, 25 aber, in freier Rede ihre Ansicht darzulegen. Als sie dagegen wiederholt rrich aan wurden sie 14. Jan. 1619 als allzu störrisch Herd von der Syxnode ausgeschlossen. Diese formulierte jetzt selbst die verwerfliche Irrlehre der A. und ihr gegenüber in strengster Form die Lehre von der rechtgläubigen Kirche. Dies ist der Inhalt der KCanones et decreta Synodi Dortracenae v. Den Remonstranten ward die Abhaltung des Gottesdienstes, selbst in ihren Häusern und in Privatversammlungen verboten; etwa 200 ihrer Geistlichen wurden des Amtes entsetzt. Viele A. verließen die Heimat, gingen teils nach Frankreich, teils nach Schleswig-Holstein, wo sie in der neu angelegten Stadt riedrichstadt sich ansiedelten, teils nach England. ndere blieben in der Heimat im Verborgenen ihrem Glauben treu und erhielten 1630 größere Duldung, ja sogar die Vergünstigung, sich in allen Städten und Orten Hollands aufzuhalten und Kirchen sowie auch ein Seminar zur Bildung ihrer Lehrer anzulegen; letzteres geschah in Amsterdam,. wo Episcopius 1634 sein Kollegium eröffnete, das 1873 nach Leiden verlegt worden ist. Die spätere Entwickelung des Arminianismus ist weit mehr bie die Geschichte der theol. Wissenschaft als für die allgemeine Kirchengeschichte von Wichtigkeit. Als Kirchenpartei, zumal seit den Zeiten der Toleranz, immer mehr im Abnehmen degriffen, haben die A. doch durch ihre theol. Schule zu Amsterdam und die Reihe bedeutender, an derselben teils wirkender, teils gebildeter Männer auf die übrigen prot. Kirchen einen sehr umfassenden Cinfluß geübt. Nächst Hugo Grotius und Simon Episcopius gingen Männer wie Philipp von Limborch (gest. 1714), der namhafteste Dogmatiker der Partei, der große Polyhistor forscher Clericus (gest. 1736) und der als Bibelforscher gefeierte Joh. Jakob Wetstein Che 17⁵⁴ aus den Reihen der arminianischen Theologen 2n Ihrer Grundrichtung nach vertraten die I. unter den Reformierten die freisinnige, an keine kirchliche Autorität gebundene Wissenschaft. Ihr Grundsatz, daß nur wenige Glaubensartikel zum Heile notwendig seien, fand seine praktische Verwirklichung, indem sie die von allen andern prot. Kirchengemeinschaften Anehnchest Antitrinitarier (s. d.) zur Kirchengemeinschaft zuließen. Alle sonstigen Abweichungen der A. von der prot. Orthodoxie, wie die strenge Unterordnung (Subordination) des Sohnes unter den Vater in der Trinität; die Auffassung der Erbsünde mehr als physisches denn als moralisches Übel; die Behauptung der Unzulänglichkeit der Genugthuung durch Christi Tod, welcher erst durch Gottes Gnade zur Versöhnung ausreichend gemacht werde (acceptilatio); die Auffassung der Rechtfertigung zwar als eines Aktes Gottes, vermöge dessen er den Gläubigen die Sünde vergibt und Gerechtigkeit che Our (actus dei forensis), aber ohne nur außertiche urechnung der Gerechtigkeit Christi und unter der bestimmten Forderung eines thätigen Glaubens; die Betrachtung der Sakramente, mehr als bloßer nur moralisch wirksamer Zeichen des christl. Bekenntnisses und der von Gott verheißenen Gnade, denn als eigentlicher Gnadenmittel; endlich die jedem Gemeindegliede gegebene Freiheit, die Taufe an den Kindern oder erst an Erwachsenen vollziehen zu lassen: alle diese Eigentümlichkeiten hängen aufs engste mit derselben Grundrichtung der arminia-Clenter Theologie auf Hervorhebung der ethischen Clemente des Christentums zusammen, welche gleich anfangs in der Ablehnung der unbedingten Prädestination und der Anerkennung der Freiheit des Menschen, die allen dargebotene Gnade anzunehmen oder abzulehnen, zum Ausdrucke kam. Die Kärchenversastung der A. bietet wenig Eigentümliches, nur daß die Selbständigkeit der Laien gegenüber den W. Auche bei ihnen noch strenger als in der reform. Kirche gewahrt wird. Alljährlich zu Anfang Juni findet abwechselnd zu Amsterdam und Rotterdam die allgemeine Versammlung statt, wo die Prediger und Abgeordneten der Gemeinden sich vereinigen, um über kirchliche Angelegenheiten zu beraten. Die A. zählten 1870 in Holland 22 Gemeinden mit 24 Predigern, während sie 1809 noch 34 Gemeinden mit 40 Predigern hatten. Die stärkste Gemeinde ist zu Rotterdam mit 600 konfirmierten Gliedern. Die Gesamtzahl der holländischen A. beträgt reichlich 5000 Seelen. Doch ibt es deren auch in England; die meisten Anzuünger aber zählen die A. in den Vereinigten Staaten, wo sie in die Denominationen der Arminianer-Universalisten, Arminianer-Baptisten und deutsch-arminianischen Baptisten zerfallen. Vgl. Regenboog, Geschichte der Remonstranteno (aus dem Holländischen, 2 Tle., Lemgo 1781 —84); Schweizer, «Die prot. Centraldogmen (Bd. 1, die Lehrbegriffe der kleinern prot. Kirchenparteieno (herausg. von Hundeshagen, mnen,f a. M. 1863).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 931Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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