Arnim (Adolf Heinr., Graf von), preuß. Staatsminister, geb. 10. 7 1803 als der jüngere Sohn des Grafen Friedr. Abrah. Wilh. von A. Durch Verlosung der Familiengüter wurde er Eigentümer des rößern Teils des sehr erheblichen Grundbesitzes. Er siudierte in Göttingen, trat als Jurist in den Staatsdienst, wurde Landrat, 1833 Regierungspräsident in Stralsund, dann in Aachen, deren in Merseburg und trat 1840 als helden ent der Provinz Posen an die Stelle des bei den Polen wenig beliebten von Flottwell. Seit 1837 Mitglied des Staatsrats, wurde er 1842 der Nachfolger von Rochows im Ministerium des Innern. R. dieser Stellung beseitigte er das verhaßte Polizei⸗ und Spioniersystem, verlor aber seine hierdurch erlangte Popularität sehr bald wieder durch seine Maßregelungen der Presse und die 1845 verfügte Ausweisung der bad. Abgeordneten Hecker und Itzstein, die jedoch nach seiner eigenen Angabe nicht von ihm, sondern von dem Minister Grafen Stolberg ausgegangen war. Diese Ausweisung bildete den Hauptgrund seines bald darauf erfolgenden Rücktritts. Im Vereinigten Landtage 1847, wo er als gewandter Redner bald einige Bedeutung erlangte, suchte er die Regierung in eine liberalere Richtung zu leiten. 1. der Märzrevolution übertrug ihm der König nach von Bodelschwinghs Rücktritt 19. März 1848 die Leitung des Ministeriums, aus dem er jedoch, da er sich mit der Politik seines Vetters, des Freiherrn Heinrich Alexander von A., der das Ministerium des Auswärtigen übernommen hatte, nicht befreunden konnte, schon 29. März wieder ausschied. Zum Mitglied der Deutschen Nationalversammlung gewählt, legte er nach kurzer Zeit sein Mandat nieder, weil ihm die dort herrschende Strömung widerstrebte. Als Vertreter der Interessen des Grundadels gegen die Steuerpläne Hansemanns beteiligte er sich an den Beratungen des zu diesem Zweck in Berlin versammelten Junkerparlamentsv. Seit 1849 war A. Mitglied der Zweiten Kammer, in der er, obwohl zur 2 Peusaß echten gehörend, bei der Beratung der Verfassung im Sinne der liberalisierenden Bureaukratie zu vermitteln suchte. Dieser teiner Wirktan er auch während der ersten Jahre seiner Wirksamkeit im Herrenhause, zu dessen nach dem Mitgliede er 1854 ernannt wurde. Erst nach dem Rücktritt Manteuffels 1858 wandte er sich mehr und mehr der feudalen Reaktion zu und steigerte namentlich durch seinen Einfluß im Herrenhause den Verfassungskonflikt 1862—66. Zur Rechtfertigung dieses Verhaltens veröffentlichte er:«Das des Herrenhauses bei Festsetzung des Staatshaushaltso (Berl. 1862). In den letzten Jahren seines Lebens zog er sich vom polit. Schauplatz gänzlich zurück und starb 8. Jan. 1868 auf seinem Gute Boitzenburg in der Ukermark.