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GeschichteBrockhaus 1882

Arnim (Harry Karl Kurt Eduard, Graf von), deutscher Diplomat, geb. 3. Okt. 1824 zu Moitzelfitz im Kreise Fürstentum des pommerschen Regierungsbezirks Köslin, stammte aus dem Hause A.⸗Suckow, war der Sohn des Gutsbesitzers von A. zu Polzin und der Neffe des Staatsministers Heinrich Alexander, Freiherrn von A. (gest. 1861). A. widmete sich anfangs der jurist. Laufbahn, trat nach vollendeten Studien 1. Febr. 1847 als Auskultator in den Staatsdienst, ging aber 1850 zur Diplomatie über. Zunächst der Gesandtschaft in München attachiert, fungierte A. 1853—55 als Gesandtschaftssekretär in Rom und wurde dann nach Berlin berufen, wo er im Ministerium des AÄußern als Hilfsarbeiter, seit 1856 mit dem Range eines Legationsrats, bis 1858 thätig war. In den Rat⸗ 1859—61 hatte er die Stellung eines ersten Rats bei der preuß. Gesandtschaft in Wien inne; 1860 zum Kammerherrn ernannt, wurde A. im März 1862 als außerordentlicher Gesandter nach Lissabon und im Jan. 1864 als solcher nach München geschickt. Eine bedeutsame und erfolgreiche polit. Thätigkeit eröffnete sich für A., als derselbe im Okt. 1864 in Lealau-Eigenschaft bei der päpstl. Kurie in Rom beglaubigt wurde, zumal seit 1866 das zwischen Preußen und Italien geschlossene und auf die Gleichheit der wesentlichen politischen und nationalen Interessen begründete Freundschaftsbündnis gegen die Feinde desselben zu behaupten und zu kräftigen war, ohne doch den Vatikan zu provozieren. A. entledigte sich seiner schweren Aufgabe mit solchem diplomatischen Geschick, daß er im Febr. 1868 aufs neue als Gesandter des Norddeutschen Bundes beim päpstl. Stuhle akkreditiertwurde. Dem Vatikanischen Konzil gegenüber riet A. seiner Regierung, die deutschen Bischöfe zu einem Protest gegen das Infallibilitätsdogma zu bewegen, ohne indes beim Grafen von Bismarck mit seinem Rate durchzudringen. Am 28. Juli 1870 in den Grafenstand erhoben, wurde A. im März 1871 zum Kommissar für die auf den Friedensschluß mit Frankreich bezüglichen Geschäfte in Brüssel ernannt und fungierte dann in gleicher Eigenschaft in Frankfurt a. M. Bei diesen Verhandlungen zeigte sich A. als einen ebenso gewandten wie erfahrenen Diplomaten, sodaß er 23. Aug. 1871 zum deutschen Gesandten bei der Französischen Republik in außerordentlicher Mission ernannt wurde auf welchem Posten er dann 9. Jan. 1872 als Botschafter des Deutschen Reichs akkreditiert ward. Prinzipielle Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen A. und Bismarck sowohl in Betreff des Ver-Beinn r Deutschlands zu Frankreich, als auch in ezug auf die deutsche Kirchenpolitik obwalteten, machten es 9— unmöglich, den von der polit. Centralleitung so sehr divergierenden und die Bestrebungen der franz. Legitimisten mehr begünstigenden Botschafter lange auf diesem wichtigen Posten zu belassen. A. wurde 2. März 1874 von seiner Stellung in Paris abberufen und 19. März 1874 zum Botschafter in Konstantinopel ernannt, begab sich jedoch nicht auf diesen Posten, da er schon 15. Mai 1874 in den Ruhestand versetzt wurde. A.s Nachfolger als Botschafter in Paris, Fürst Hohenlohe, hatte schon 8. Juni 1874 nach Berlin berichtet, daß eine Anzahl amtlicher Schriftstücke, betreffend die künftige Erledigung des päpstl. Stuhls und das Konklave, in der Kanzlei der deutschen Botschaft fehlten. Eine nähere Revision des Archivs der Botschaft ergab das Nichtvorhandensein nicht nur der genannten tiger di sondern auch noch einer Anzahl anderer wichtiger diplomatischer Aktenstücke und Erlasse (etwa 80). Die wiederholt an A. gerichtete amtliche Aufforderung zur Herausgabe der Schriftstücke blieb erfolglos, da dieser in Abrede stellte, daß jene Papiere als zur Botschaft gehörig angesehen werden könnten. Auf dringenderes Ansuchen der Ite 14 Poßuweni jedoch A. dem Auswärtigen Amte 14 Dokumente diplomatischen Inhalts aus; da diese aber nur von unwesentlicher edeutung waren und A. die wichtigsten Schriftstücke nicht herauszugeben willens war, so beantragte das Ministerium 2. Okt. bei der Staatsanwaltschaft in Berlin die Einleitung der Untersuchung Rast ihn. Am 4. Okt. 1874 auf seinem Gute assenheide im Regierungsbezirk Stettin verhaftet, wurde A. nach einer kurzen Haft gegen Stellung einer Kaution von 100000 Thlrn. und auf ärztliches Gutachten hin zwar aus der Haft entlassen, jedoch bald darauf wegen Vergehens im Amte, resp. wegen echuldic im Hotel dert angeklagt und speziell beschuldigt, im i der kaiserl. deutschen Botschaft zu Paris während der Zeit von 1872—74 als Beamter Urkunden, welche ch amtlich anvertraut waren, vorsätzlich beiseite geschafft und Sachen, die er in amtlicher Eigenschaft empfangen, sich rechtswidrig zugeeignet zu haben. In dem vom 9. bis 15. Dez. 1874 vor dem Stadtgericht zu Berlin ver-Lae(ire Prozesse wurde A., als heiche amtiche (kirchenpolitische) Aktenstücke, welche sich zur amtlichen Aufbewahrung am dazu bestimmten Orte befanden, vorsätzlich beiseite geschafft zu haben, zwar nicht der Urkunden-Unterschlagung und des Amtsvergehens, wohl aber des Vergehens wider die öffentliche Ordnung schuldig befunden und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, wovon durch die Untersuchungshaft ein Monat als verbüßt zu erachten sei. Die Staatsanwaltschaft sowohl als auch die Dr-puhiel des Grafen legten gegen dieses 19. Dez. publizierte Urteil die Appellation ein; das Resultat derselben war, daß A. nunmehr wegen naben Gepanaut amtlicher Urkunden zu neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Wegen der bei diesem Gerichtsverfahren zur Sprache gebrachten Dienstvergehen wurde hierauf gegen A., der sich seiner Verhaftung durch eine Reise nach der Schweiz und Italien entzogen hatte, das förmliche Disciplinarverfahren eingeleitet; die Reichsdisciplinarkammer in Potsdam, welche 27. April 1876 über ihn verhandelte, erkannte auf Entlassung A.s aus dem Dienst, womit auch der Verlust der Titel und der Pension verbunden war. A. veröffentlichte hierauf eine Broschüre; Pro nihilo, Vorgeschichte des Arnim-Prozessesv (Zür. 1875), in welcher er, getützt auf Mitteilungen über geheime diplomatische orgänge, den Reichskanzler in der schärfsten Weise angriff. Infolge dessen wurde auf Beschluß des suchun Staatsgerichtshofs gegen A. die Unteruchung wegen Landesverrats, Majestätsbeleidigung, Beleidigung des Reichskanzlers und des Auswärtigen Amts eingeleitet. Am 11. Mai 1876 trat der Staatsgerichtshof unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Kammergerichts von Mühler zusammen, vertagte die Verhandlung aber auf das Gesuch A.s bis 5. Okt., um demselben Zeit zur Herbeischaffung weiterer Entlastungsbeweise zu gewähren. Vgl. «Stenographischer Bericht über den Prozeß A.» (Berl. 1874); F. von Holtzendorff, Für den Grafen Harry von A.» (Berl. 1875). A. weilte inzwischen noch immer im Auslande. Um ihm die Rückkehr zur persönlichen Verteidigung zu ermöglichen, beschloß der Arnimsche Familientag einstimmig, ein Gnadengesuch an den Kaiser zu richten; dasselbe wurde aber auf Bericht des Fürsten Bismarck und des Justizministers abschläglich beschieden und durch Steckbrief vom 16. Mai wurden die Behörden des Auslandes aufgefordert, A. mittels Transports an die Direktion des Strafgefängnisses am Plötzensee zur Verbüßung seiner neunmonatlichen Gefängnisstrafe abzuliefern. A. bat um Bencnist. ei des Steckbriefs und sandte ärztliche Zeugnisse ein, nach denen die Strafvollstreckung für ihn absolut tödlich sein würde, das Gericht erklärte die Be daß ein Zeugnis ausländischer Arzte für die Behörde nicht maßgebend sei. Demgemäß wurde auch vom Staatsgerichtshof ein weiteres Vertagungsgesuch abgelehnt und unter Ausschluß der Öffentlichkeit gegen A. das Kontuma 42½ wegen Landesverrats eingeleitet, dessen Resultat eine Verurteilung des Tund Michzu Lits Jahren Zuchthaus war. Rekurs und Nichtigkeitsbeschwerde wurden vom Obertribunal zurückewiesen. A. antwortete hierauf mit der Veröffentichung eines zweiten Teils seiner Broschüre, in welcher er wiederum unter Bezugnahme auf diplomatische Aktenstücke sich als das ten Biema Opfer einer Hder 2 seitens des Fürsten Bismarck hinstellte. Da der Arnimschen Familie alles daran gelegen war, die Schmach der Verurteilung eines ihrer Glieder wegen Landesverrats zu tilgen, so bestimmte sie A. (1880), auf Grund eines Gutachtens zweier berliner Gerichtsärzte, welches die Vollstreckung der Gefän +— mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand A.s als lebensgefährlich bescheinigte, freies Geleit zu fordern, um sich dem Reichsgericht 1 zu stellen und die Wiederaufnahme des Prozeßverfahrens zu beantragen. Das Reichsgericht hatte ihm eben freies Geleit bewilligt, als er 19. Mai 1881 zu Nizza starb. Die Leiche wurde nach S lagenthin bei Genthin gebracht und dort im Erbbegräbnis —Hα Außer der Schrift Pro nihilod hat Graf A. noch zwei Broschüren veröffentlicht: Der Nuntius kommt! Essay von einem Dilettanteno (Wien 1878) und „Quid faciamus nos ꝰo (Wien 1879), in denen er sein Verhalten während des Vatikanischen Konzils zu rechtfertigen Bidn und die Ansicht vertritt, daß Preußen die Bildung einer deutsch-kath. Kirche der fördern müssen; beide sind in weit maßvollerer Sprache geschrieben als die Schrift Pro nihilov.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 943Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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