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ErdkundeBau-Lexikon 1881

anbauen, 1. s. v. w., ansiedeln, oder eine neue Stadt, einen neuen Stadttheil anlegen. — 2. Ein neues Gebände an ein bereits stehendes ansetzen. Hat das schon stehende einen andern Besitzer als das neu zu erbauende, so darf dieses nur dann an das alte angebaut werden, wenn der andere in dieser Beziehung kein Verbietungsrecht, z. B. kein Traufrecht nach dem Nachbargrundstück zu od. dergl., hat, und wenn außerdem den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Feuersicherheit etc. vollkommen genügt wird. — 3. Anschwemmen, ein Fluß baut an, d. h. er setzt Land an. — 4. Der Bildhauer sagt „anbauen“ für: ausladen lassen, Ausladung geben, vorstehend arbeiten.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 94Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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