FeedAnschwemmungsrecht
Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Anschwemmungsrecht, Alluvionsrecht, n., lat. jus alluvionis, das Recht eines Grundbesitzers am Ufer eines Flusses, sich das vom Fluß an sein Grundstück angetriebene (langeschwemmte) Erdreich anzueignen. Ist dieses Erdreich mit Pflanzen bestanden und mit denselben seinem früheren Besitzer durch den Strom entführt worden, so kann dieser sein Eigenthum daran geltend machen, so lange die Pflanzen noch keine neuen Wurzeln in das unter dem angeschwemmten Land liegende alte Land getrieben haben.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 121Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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