Alluvion ist die Vergrößerung, welche einem am Wasser, sei es Fluß oder Meer, belegenen Grundstücke durch die allmähliche Anschwemmung von Sand, Geröll und Erdreich zuwächst (auch Alluvium, Anländung). Nach den über Accession (s. d.) geltenden Grundsätzen geht das angeschwemmte Land als Nebensache in das Eigentum desjenigen über, welchem das Eigentum an dem Hauptgute zusteht, aus dem einfachen Gründe, weil die A. eine successive Vergrößerung des Grundstücks enthält. An der Küste der Nordsee heißt das an der schrägen Fläche des Ufers anfangs als fetter Schlamm oder Schlick angesetzte neue Land, nachdem es mit Gras bewachsen ist, Vorland, das zur Weide oder zum Heugewinn benutzt wird. In Oldenburg, Holstein und Bremen kann die Regierung das Vorland bedeichen lassen, um es zu benutzen. — Von der A. ist zu unterscheiden die Avulsion (s. d.).