Batterieb au, m. (Kriegsb.) Außer den Vorschriften, der Folge der verschiedenen Arbeiten, der Art und Weise der Ausführung, giebt die Lehre vom B. vor allem Erfahrungssätze bezüglich der Leistungsfähigkeit und Zeitdauer der Erbauung. Auf Grund dieser Sätze sowie gewisser Angaben, welche vor dem Beginn des Baues festgestellt sein müssen, regelt sich die Anzahl der anzustellenden Arbeiter und die Ausführung. Zu diesen Annahmen gehört z. B., welche Geschützgattungen und welche Zahl zur Armirung bestimmt ist, welche Schußgattungen projektirt sind, ob die Batterie auch für Infanterievertheidigung hergerichtet werden soll, die Beschaffenheit des Bauplatzes bis in das kleinste Detail; ob die Batterie versenkt etc., vor, hinter oder in eine Parallele, ein Couronnement od. Logement zu etabliren ist, ob Flankendeckungen, Traversen, Kommunikationen nöthig, ob der B. unter feindlichem Feuer, zu welcher Tageszeit auszuführen, bis zu welchem Zeitpunkte zu beenden sei etc. etc. Die Frontlänge einer Batterie ergiebt sich aus dem Erfahrungssatz, daß die freie Bewegung der Geschütze 56 m. Abstand von Mündung zu Mündung erfordert, daß ferner die Brustwehr ca. 3 m. über die Flügelgeschütze hinausreicht. Diese Distanz wird sich natürlich modifiziren, wenn Umstände es nöthig machen, die äußeren Schartenöffnungen zu vergrößern. Als Grundsatz gilt, die überstehenden Theile der Brustwehr (Merlons) in keinem Fall zu schwächen. Für Breschbatterien rechnet man als-Abstand von Geschütz zu Geschütz oft nur 4—5 m., für Mörserbatterien 6 m. Die Breite einer Batterie wird durch das Kaliber der Geschütze, die Geschützgattungen, den Rücklauf etc., durch das Nöthigwerden von Magazinbauten u. dgl. bestimmt. Als allgemeine Annahme läßt sich festsetzen, daß die Sohle der Batterie nie schmäler als 8 m., bei Mörserbatterien 9—10 m. sein darf. Die Brustwehrstärke der Batterien richtet sich, wie die einer jeden Verschanzung, nach der größeren od. geringeren Güte des Bodens in Rücksicht des Haltes, nach dem Kaliber und der Entfernung des feindlichen Geschützes. Gewöhnlich nimmt man die obere Brustwehrstärke gegen schweres Geschütz zu 55½ m. in gutem, festem Boden, zu 6 m. in mittlerem, zu7 m. in lockerem an. Gestattet die Beschaffenheit des Terrains nicht, diese durch Erfahrung bestimmten Mäße einzuhalten, so muß diefehlende Bodenmasse durch Güte u. Stärke der Verkleidung ersetzt werden. Die angegebenen Dimensionen leiden bes. Aenderung, je nachdem die zu bauende Batterie horizontal, gesenkt oder erhöht wird. Hinsichtlich der Höhe der inneren Cretenlinie gelten die Regeln des vertikalen Defilements, für etwaige Bankets zur Infanterievertheidigung die für Schanzen üblichen Annahmen. Die innere Böschung macht man so steil als möglich; die äußere Brustwehrböschung wird meist der ganzen äußeren Höhe gleich genommen (natürliche Anlage). Für die Dimensionen der Gräben gelten auch hier andere Grundsätze als bei Verschanzungen; der Graben soll gewöhnlich nur das Material für den Erdbau der Brustwehr geben, und wird daher gern breit und flach angelegt, wenn nicht gerade die Arbeit unter feindlichem Feuer das tiefere Eingehen wegen des Schutzes der Arbeiter nöthig macht. Bei festen Batterien, Flankirbatterien etc. aber ist die Tiefe des Grabens, welcher hier Annäherungshindernis sein soll, auf ca. 3 m., die obere Breite auf 5—6 m. anzunehmen. Die für eine Batterie nöthigen Verbindungswege mit den Parallelen (Verbindungsgraben) dienen dazu, Mann-⸗ schaft und Material, gedeckt gegen das Feuer des Platzes, in die Batterie zu bringen oder abzuführen. Liegt die Batterie in der Parallele selbst, so wird diese hier um 4 bis 5 m. verbreitert. Rücksichtlich der Bettungen, Magazine etc. s. d. betr. Art. Zu Bewältigung der Erdarbeiten sind pro Geschütz 22, pro Mörser 20 Mann, als Handlanger für Herbeischaffung von Materialien aus den Depots 81 Mann zu veranschlagen. Die ausschachtenden Arbeiter werden mit 1—1½0 m., die treibenden mit 1,30—1,30 m. Abstand aufgestellt. Grabenbreiten bis zu 4 m. erfordern eine Arbeiterreihe, von 46 m. deren zwei, von 6—8 m. deren drei. Die Zahl des Schanzzeuges nimmt man pro Geschütz wenigstens zu 24 Stück an, von denen in gutem Boden ½ Schaufel u. Spaten, ½ Hacken, in sandigem Boden ½4 Schaufeln, ½ Hacken, in steinigem Boden ½ Schaufeln, ½¼½ Hacken, ½ Spitzhauen sein müssen. Zum Faschiniren rechnet man zur inneren Batterieverkleidung 3, zur Schartenverkleidung gleichfalls 3 Arbeiter pro Geschütz. Zum Transport einer 6 m. langen Leelt. werden 3, zum Tragen einer? m. langen 4 Mann gestellt. Bez. der Arbeitsleistung bei Fertigung der Bekleidungsmittel s. die einzelnen betr. Artikel.