Assekuranz (vom lat. securus, sorglos, sicher), frz. assurance, engl. insurance, ital. assicuranza, deutsch Versicherung, ist ein geschäftlicher Vertrag, in welchem sich der eine Teil verbindlich macht, eine gewisse Gefahr, die vielleicht gar nicht droht, die aber doch mindestens im Bereiche der Möglichkeit liegt, andererseits (abgesehen von der wicber micht bemn und dem Rentenvertrag) au wieder nicht bestimmt zu erwarten ist, für einen andern Teil gegen Entrichtung eines bestimmten Betrags (Prämie, prime, premium, premio) zu übernehmen, zu tragen. Der darüber aufenommene Vertrag, für welchen in der Regel schriftliche Form (bei der Feuerversicherung unbedingt Veischers vorgeschrieben ist, heißt Assekuranzlice (police, policy, polizza). Der, welcher die Gefahr (Risiko) übernimmt, heißt Assekurant, Assecuradeur, Assuradeur, Versicherer (assureur, underwriter, assicuratore); derjenige, welcher den Versicherungsvertrag abschließt heißt Versicherungsnehmer, derjenige, welcher egen den Vermögensverlust gesichert werden soll, Versi cherter (assuré, insured, assicurato), diese beiden letztern sind 10 faltn keineswegs identisch, wenn sie es auch häufig faktisch sind. Versichern (assurer, insure, assicurare) heißt also, 11 vertragsmäßig verpflichten, in einem vorher bestimmten Falle eine Entschädigung für materiellen Verlust innerhalb einer vorher verabredeten Grenze zu ewähren. Versicherer 6 gewöhnlich eine Gesellschaft, Versicherungsesellschaft (Institut,⸗Bank,⸗Anstalt, Verein; Compagnie oder Caisse d'assurances, Insurance-Company,-Society oder-Corporation, Compagnia, Società di assicurazioni). (S. die Artikel Feuer⸗, Hagel⸗, Lebens⸗, Transport⸗, nfall- und Viehversicherung sowie Versicherungswesen.)