Assisen, soviel als Versammlung, Gerichtstzung. In England hieß namentlich seit dem 12. ahrh⸗ assisa oder assisia ein Gericht, wo nicht, wie es seit der normännischen Eroberung selbst im Civilprozesse möglich war, durch Zweikampf, sondern nach gewissenhafter Ermittelung der Wahrheit entschieden wurde. Es hatten hier, besonders bei Streitigkeiten um Grundbesitz, 12 mit der Sache bekannte, vereidete Nachbarn, als Zeugen und Richter zugleich, ihren Wahrspruch abzugeben. Seit dem 13. Weilen wurden auch im Strafprozesse die Gottesurteile durch den Wahrspruch einer Versammlung von Volksrichtern ersetzt, und es hat sich seitdem der Name A. für Geschworenengerichte und ihr Verfahren nicht nur in England erhalten, sondern ist auch von da aus nach Frankreich und denienigen Ländern übergegangen, welche ihre Gerichtsverfassung der iche Kagri nachgebildet haben. Nähere geschichtliche Nachrichten über die A. als über eine der mannigfaltigen frühern Erscheinungen unsers Biater. Geschworenengerichts sind enthalten in Biener, «Das engl. Geschworenengerichto (3 Bde., Lpz. 1852 — 55) und Brunner, „Die Entstehung der Schwurgerichter (Berl. 1872). Über die heutige Organisation der A. überhaupt s. Schwurgericht.