FeedAffiliierte
ReligionBrockhaus 1882

Affiliierte, d. i. an Sohnes⸗ oder Tochterstatt Angenommene (vom mittellat. affiliare), heißen in der kath. Kirche die Laien, welche sich zur Führung eines frommen bußfertigen Lebens einem geistlichen Orden anschließen, ohne sich doch zur vollständigen Beobachtung der Ordensregeln zu verpflichten. Bei den Jesuiten sind die A. gewöhnlich auch zur Geltendmachung ihrer Ordensinteressen in der bürgerlichen Gesellschaft angewiesen, wodurch das Institut der Affiliation eine sehr ungünstige Nebenbedeutung erhalten hat. — Bei den Freimaurern heißt eine Loge Ißt: en wenn sie sich an eine große Loge anschließt; ein einzelner Maurer wird affiliiert, wenn er in einer andern als seiner ursprünglichen Loge als Mitglied aufgenommen wird. — Affiliierte Gesellschaften nennt man die polit. Vereine, welche von einem gemeinschaftlichen Mittelpunkte, einem Muttervereine, aus miteinander in Venehun stehen, um mit desto —. Nachdruck und an vielen Punkten eines Lanes zugleich die gemeinschaftlichen Zwecke zu ver-Eelden Diese Organisation war es vorzugsweise, ie dem pariser Jakobinerclub die Herrschaft über Frankreich verschaffte. (S. Politische Vereine.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 172Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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