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Recht & StaatBrockhaus 1882

Attorney general (Kronanwalt) heißt der aus den Barristers ernannte Beamte, der in Civilprozessen die Krone vertritt und auch in gewissen Fällen namens derselben Anklage erhebt. Seine Stellung ist von der der Staatsanwälte des 1 Rechts wesentlich verschieden und überwiegend die eines Rechtskonsulenten des zeitigen Ministerrats.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 166Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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